Veränderter Gesetzentwurf notwendig. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Nach der Ankündigung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen, Fracking nach dem aktuellen Bergrecht genehmigen und nicht auf das strengere Umweltrecht eines neuen Bundesgesetzes warten zu wollen, besteht dringender Handlungsbedarf.
Fracking bedeutet über Tiefbohrungen ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und Chemikalien unter hohem Druck in Gesteinsschichten zu pressen Die dadurch entstehenden künstlichen Risse setzen das eingeschlossene Erdgas frei, um es so zu fördern.
Der lippische CDU-Bundestagsabgeordnete Cajus Caesar sieht Risiken für das Grundwasser und der Trinkwasserversorgung, die mit der Fracking-Technologie verbunden sind. Auch Schäden durch erhöhte Bebenrisiken sind nicht auszuschließen. Würde der Bundestag keine Gesetzesänderung vornehmen, wäre nach geltendem Bergrecht das Fracking-Verfahren möglich. Dass akuter Handlungsbedarf besteht, zeigt die Ankündigung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen, Fracking genehmigen zu wollen. Deshalb brauchen wir das Schutzgesetz des Bundes, wollen wir Fracking in Nordrhein-Westfalen verhindern.
„Ein veränderter Gesetzentwurf trägt meinen Bedenken deutlich Rechnung. Die Erdgasförderung durch das sogenannte unkonventionelle Fracking ist verboten. Es sollen lediglich deutschlandweit bis zu vier Probebohrungen möglich sein, um die Auswirkungen auf die Umwelt wissenschaftlich zu erforschen. Die Erlaubnis dazu steht aber unter Vorbehalt des jeweiligen Bundeslandes“, so Caesar. Er sei sich mit dem Landesvorsitzenden Armin Laschet einig, dass die CDU Nordrhein-Westfalen keiner Probebohrung zustimmen würde.