Windhorst: „In der Flüchtlingsfrage lassen wir uns nicht politisch instrumentalisieren“ Die Kammerversammlung der westfälisch-lippischen Ärzteschaft hat in ihrer heutigen Sitzung den Ärztinnen und Ärzten, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, sowie allen hervorragenden freiwilligen Helfern und politischen Institutionen Lob und Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr kräftezehrendes Engagement ausgesprochen. Im vergangen Jahr betreuten die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit den Mitarbeitern der zahlreichen Hilfsorganisation knapp 330.000 Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen und nach Nordrhein-Westfalen gekommen waren.
„In kürzester Zeit der Not haben wir im Land innerhalb der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ein medizinisch funktionierendes Hilfesystem aufgebaut, in dem die Flüchtlinge und Asylbewerber verantwortungsvoll und kompetent medizinisch erstversorgt wurden. Der Einsatz und das Engagement jedes einzelnen, der daran mitgewirkt hat, ist nicht hoch genug einzuschätzen“, sagte Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Oft hätten sich Ärzte und Helfer bei ihrem Einsatz bis zur persönlichen Leistungsgrenze eingebracht. Windhorst lobte auch die Beschlüsse der Landesgesundheitskonferenz zur Versorgung von Flüchtlingen, die am Vortag in Münster stattgefunden hat.
„Die Konferenz hat mit der verabschiedeten Entschließung `Angekommen in Nordrhein-Westfalen: Flüchtlinge im Gesundheitswesen´ gute Entscheidungen getroffen und vieles auf den richtigen Weg gebracht, um auch zukünftig den Flüchtlingen eine gute Medizin zukommen zu lassen.“ Die Ärzteschaft werde dabei in ihrem Engagement sicherlich nicht nachlassen. Vehement wies die Kammerversammlung jüngst aufgekommene Vorwürfe zurück, Ärztinnen und Ärzte würden für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schnell Atteste gegen eine Abschiebung ausstellen. Windhorst dazu: „Diese Kritik war und ist unsachgerecht. Um es deutlich zu sagen: eine unwürdige Informationspolitik. Die Ärzteschaft lässt sich in dieser Frage nicht politisch instrumentalisieren. Wir haben einen medizinisch-ethischen Versorgungsauftrag.
Dem folgen wir!“ Der Kammerpräsident verwies in diesem Zusammenhang auf die Broschüre einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Stadt Münster und der Ärztekammer Westfalen-Lippe, in der die wichtige Informationen zur Bedeutung und zu den Anforderungen an ein ärztliches Attest im Vollstreckungsverfahren nach Ablehnung eines Asylbegehrens zusammengestellt wurden. Diese sei eine unterstützende und pragmatische Hilfe bei der Beurteilung der Reisefähigkeit von Flüchtlingen oder Asylbewerbern.
Pressemeldung Ärztekammer Westfalen-Lippe