Für einen Zweitwagen kann es verschiedene Gründe geben. Vielleicht ist die Familie mittlerweile auf zwei Autos angewiesen, vielleicht wünscht sich ein Autofan aber auch speziell für die Wochenenden zusätzlich zu seinem praktischen Stadtauto einen rassigen Sportflitzer. In jedem Fall braucht der Zweitwagen einen ebenso guten Versicherungsschutz wie der Erstwagen. Innerhalb der Familie liegt es nun nahe, beide Auto auf verschiedene Halter anzumelden und zu versichern. Weitaus vorteilhafter ist es jedoch, wenn die Fahrzeuge nur über eine Person und beim gleichen Unternehmen versichert werden. Oft profitiert der Versicherungsnehmer dabei nämlich von einer besseren Einstufung und günstigeren Konditionen. Das gilt meist auch dann, wenn der Zweitwagen auf den Lebens- oder Ehepartner zugelassen ist. Doch welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden und was gibt es beim Abschluss der Versicherung zu beachten?
Was gilt überhaupt als Zweitwagen?
Besonders interessant ist, dass ein Zweitwagen nicht nur die geräumige Familienkutsche oder das schicke Cabrio sein kann, sondern auch das Wohnmobil. Selbst ein Motorrad gilt als Zweitwagen, man sollte sich also nicht von der Bezeichnung verwirren lassen. Für die meisten Versicherungen spielt es zudem keine Rolle, ob es vielleicht schon zwei Fahrzeuge gibt und das neu hinzugekommene Kfz somit eigentlich ein Drittwagen wäre. Das dritte Fahrzeug wird dann fast immer genau wie der Zweitwagen eingestuft. Das könnte beispielsweise dann attraktiv sein, wenn ein Ehepaar bereits jeweils ein Auto fährt und als Hobby zusätzlich ein Camper angeschafft wird.
Welche Vorteile bietet eine Zweitwagenversicherung?
Das Wichtigste vorweg: Versicherungsnehmer profitieren von Vorteilen in sehr vielen Fällen nur dann, wenn sie sich für das gleiche Versicherungsunternehmen entscheiden, bei dem auch der Erstwagen versichert ist. Es gibt aber auch Ausnahmen: Einige Anbieter verzichten auf diese Voraussetzung und räumen Versicherungsnehmern auch dann die günstigen Prämien ein, wenn der Erstwagen bei einer anderen Gesellschaft versichert ist. Umso wichtiger ist es für Interessenten, sich vorab gründlich zu informieren und nach Möglichkeit verschiedene Konditionen miteinander zu vergleichen. Bei AdmiralDirekt kann beispielsweise ganz schnell, unkompliziert und online ein Angebot berechnet und angefordert werden. Grundsätzlich basieren die Tarife für Zweitwagenversicherungen auf zwei wichtigen Faktoren. Zum einen gehen die Versicherungen in der Regel davon aus, dass ein Zweitwagen seltener genutzt wird und somit auch das Risiko eines Schadens nicht so hoch ist. Diese Risikobewertung kann aber ebenfalls von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Noch interessanter ist jedoch der zweite Aspekt: Die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Das bedeutet, dass die meisten Versicherungen für den zweiten Wagen die SF-Klasse des Erstwagens berücksichtigen und der Tarif somit umso günstiger ist, je mehr schadenfreie Jahre bereits mit dem Erstwagen angesammelt wurden. Einen individuellen Bonus gibt es oft noch obendrauf. Dadurch lässt sich langfristig eine Menge Geld sparen, denn normalerweise würden Versicherungsnehmer mit ihrem Zweitwagen mit der höchsten und teuersten SF-Klasse beginnen. Da dies aber sehr ungerecht ist, weil eben schon mit dem Erstwagen meist eine Menge Fahrerfahrung gesammelt wurde, bieten nahezu alle Versicherungsunternehmen diesen starken Vorteil.
Das Kleingedruckte: Immer auf die Details achten
Die Berechnung für den günstigen Zweitwagentarif kann darüber hinaus von weiteren Faktoren beeinflusst werden. So möchten die Versicherungen beispielsweise meistens wissen, wer den Zweitwagen hauptsächlich fahren wird (Anzahl der Fahrer und deren Lebensalter), wie lange der Versicherungsnehmer bereits im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist und ob die Halter von Erst- und Zweitwagen identisch sind. Ob von dem günstigen Zweitwagentarif auch das erste eigene Auto des Kindes profitiert, hängt ebenfalls von der Versicherung ab. Normalerweise werden Fahranfänger nämlich zunächst in eine recht hohe SF-Klasse eingestuft und müssen sich einen möglichen Rabatt erst „erfahren“, da sie über noch keine nennenswerte Fahrpraxis verfügen. Darum wird ihr Fahrzeug gerne als Zweitwagen der Eltern versichert. Das muss aber nicht immer ein Vorteil sein, denn bei einem eventuellen Schaden werden die Eltern höher eingestuft, obwohl sie für den Unfall gar nicht verantwortlich sind. Außerdem ist es sinnvoll, dass sich Fahranfänger vom ersten Tag an eine eigene Schadenfreiheitsklasse aufbauen, zumal sie sich dadurch auch eine besonders verantwortungsvolle Fahrweise aneignen. Hier gilt es also genau abzuwägen, welche Argumente höher wiegen. In der Regel ist es aber so, dass Fahranfänger nur selten von wirklich günstigen Konditionen profitieren, wenn sie als Fahrer für den Zweitwagen gemeldet werden.
Die Zweitwagenversicherung: Satte Rabatte für den Zweiten
Ob Camper, „heißer Ofen“ auf zwei Rädern oder flotter Cityflitzer zum Einkaufen, in die Kategorie Zweitwagen fallen die verschiedensten Fahrzeuge, die natürlich genau wie die Erstwagen versichert werden müssen. Das würde normalerweise ordentlich ins Geld gehen. Eine Zweitwagenversicherung bietet dagegen in vielen Fällen handfeste Vorteile, da die SF-Klasse für den Erstwagen in die Berechnung für den Tarif des Zweitwagens einfließt. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, entscheiden die Versicherungsunternehmen jedoch selbst, was bedeutet, dass man sich die Vertragsklauseln vor dem Versicherungsabschluss genau anschauen sollte. Am besten lässt man sich erst einmal ein unverbindliches Angebot erstellen, das man im Anschluss in aller Ruhe überprüfen kann.