Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) hat den SCP07 im Einzelrichter-Verfahren wegen eines erneuten Fehlverhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.125 Euro belegt. Die Vorkommnisse ereigneten sich während des Meisterschaftsspiels gegen Holstein Kiel (4:4) am 9. November 2018, als von der Südtribüne Gegenstände auf das Spielfeld geworfen wurden. Die Polizei hat bereits drei Täter identifiziert, die der SCP07 in Regress nehmen wird. Die weiteren Aufklärungsarbeiten des Vereins und der Polizeibehörden dauern an. Der SCP07 ist für jeden Hinweis dankbar, der zur Ermittlung weiterer Täter beiträgt.
Pressemeldung SC Paderborn