Bei vielen lippischen Unternehmen sind E-Mails eines „Transparenzregisters e.V.“ aus Plauen eingegangen mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK) weist darauf hin, dass dieser Verein nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun hat, welches der Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz eingeführt hat.
Die Unternehmen werden in den E-Mails aufgefordert, sich innerhalb von zehnTagen im Register des Vereins zu registrieren. Der dafür eingerichtete Link „www.TransparenzregisterDeutschland.de“ führt jedoch auf eine private Website und nicht wie offeriert zum offiziellen Transparenzregister beim Bundesanzeiger.
„Im Kleingedruckten erkennt der Leser, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Eintragung in einem nichtoffiziellen Register handelt. Es ist keine amtliche Aufforderung“, so Svenja Jochens, Justitiarin der IHK. „Weder eine Eintragung noch eine Beantwortung der E-Mail ist erforderlich“, so Jochens weiter.
Die IHK empfiehlt jedoch, dass betroffene Unternehmen prüfen sollen, ob sie zur Eintragung im echten Transparenzregister (www.transparenzregister.de) verpflichtet sind. Gegebenenfalls sollten sie das nachholen oder ihre Handelsregistereintragung so ändern, dass alle erforderlichen Unterlagen elektronisch abrufbar sind. Die kostenpflichtige „Hilfestellung“ dieses Vereins sollte jedoch auf keinen Fall in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zum Thema erteilt bei der IHK Lippe Justitiarin Svenja Jochens, jochens@detmold.ihk.de, Telefon: 05231 7601-43.