Ende 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 87 256 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5 875 Empfänger/-innen weniger als Ende 2018. Das entspricht einem Rückgang von 6,3 Prozent. Von den Empfängerinnen und Empfängern der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt waren 46,2 Prozent weiblich und 53,8 Prozent männlich. 89,8 Prozent dieser Leistungsbezieher besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft.

 

Fast zwei Drittel (64,0 Prozent) der Personen mit Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt lebten in Einrichtungen (z. B. Wohn- oder Pflegeheimen). Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt. Mit einem Durchschnittsalter von 55,8 Jahren waren die Leistungsempfänger/-innen in Einrichtungen älter als die außerhalb von Einrichtungen (42,6 Jahre).

 

Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Leistungsberechtigt sind beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte. Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können neben Maßnahme bezogenen Leistungen wie z. B. Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser sog. weitere, notwendige Lebensunterhalt, umfasst insbesondere eine Kleiderbeihilfe und einen Barbetrag (Taschengeld) zur freien Verfügung. (IT.NRW)