Zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzeptes sind Steuererhöhung sowie weitere Maßnahmen erforderlich. Kämmerer Rolf Stodieck verdeutlichte die einzelnen Schritte mit seiner Rede „Einbringung des Haushaltsplanes 2017“ am gestrigen Dienstg, dem 27.09.2016 in der 15. Ratssitzung des Jahres.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 ist Ihnen mit der Ratspost am 22.09.2016 zugestellt worden. Die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene Einbringung erfolgt in der heutigen Ratssitzung (§ 80, Abs. 2, GO NRW).
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 konnte im Ertrag und Aufwand nicht ausgeglichen werden. Der Ergebnisplan weist insgesamt Aufwendungen in Höhe von 42.724.244 € und Erträge in Höhe von 41.268.810 € aus. Im Saldo ergibt sich somit ein negatives Ergebnis in Höhe von 1.455.434 €. Dies entspricht einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Planes von 3,13 %.
Unter Beachtung dieser wenig erfreulichen Vorgaben bedarf es begleitender Maßnahmen, damit auch für das Jahr 2017 ein genehmigungsfähiger Plan vorgelegt werden kann. Seit Jahren werden diesbezüglich schon geeignete Schritte eingeleitet. Neben einer Vielzahl an Ausgabereduzierungen in den Vorjahren wurde ergänzend die Anhebung und Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A und B bereits in der Finanzplanung des Haushaltsplanes 2016 vorgesehen und wird nun tatsächlich auch in dieser Höhe umgesetzt werden müssen. Die Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer wird zusätzlich erforderlich, da die Einnahmen aus dieser Steuerart erheblich unter der erwarteten Höhe zu verzeichnen sind. Ohne diese Erhöhung der Hebesätze würde im Haushaltsjahr 2017 im zweiten Jahr in Folge eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von mehr als 5 % pro Jahr und damit die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.
Ein Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2017 ist demnach nur möglich, wenn
• der Hebesatz der Grundsteuer A von 205 % auf 300 %
• der Hebesatz der Grundsteuer B von 495 % auf 620 %
• der Hebesatz der Gewerbesteuer von 435 % auf 443 %
erhöht wird.
Darüber hinaus sind Gewinnabführungen der Abwasserwerke in Höhe von 4.250.000 €, der Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung in Höhe von 250.000 € und eine Gewinnabführung der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH in Höhe von 250.000 € für das Jahr 2017 eingeplant.
Wie bereits in den Vorjahren angekündigt bedarf es der ganz deutlichen Feststellung, dass nur mit Ausgabeeinsparungen allein der Haushaltsplan künftig nicht mehr ausgeglichen werden kann. Die eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen sind im Wesentlichen abgearbeitet. Deutliche Verbesserungen auf der Einnahmenseite sind unerlässlich.
Um die Probleme des Haushaltsplanes zu lösen, wird auch immer wieder einmal die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in die Diskussion gebracht. Dies stellt aber keinesfalls eine Lösung der Finanzprobleme dar. Alle erforderlichen Maßnahmen, von Ausgabeeinsparungen bis Einnahmeerhöhungen, die jetzt die Politik noch freiwillig umsetzen kann, würden in einem HSK in gleichem Umfang vollzogen werden müssen, allerdings dann unter Aufsicht und Kontrolle der Kommunalaufsicht. Die wenigen verbleibenden Freiräume bei der Haushaltsplangestaltung wären dann endgültig nicht mehr vorhanden.
Verschiedene Ansätze im Haushaltsplanentwurf gestalten sich schon allein deshalb als problematisch, weil sie derzeit noch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt werden können. Hierzu einmal einige Beispiele:
Die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2017 ist anhand der bisher vorliegenden Zahlen hochgerechnet worden. Auf die durch IT.NRW übermittelte Umlagegrundlage (Erster Entwurf GFG 2017) sind die für das Jahr 2016 bekannten Hebesätze angewandt worden. Die endgültige Höhe der Kreisumlage 2017 ist somit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt gewesen. Zusätzlich muss in diesem Zusammenhang noch abgewartet werden, wie sich die Landschaftsverbandsumlage im kommenden Jahr entwickeln wird. Auch durch diese Umlage kann es zusätzliche Veränderungen (= Erhöhungen) der Kreisumlage geben. Derzeit stehen mehr als 10.000.000 € im Gespräch, die von den lippischen Städten und Gemeinden zusätzlich aufgebracht werden sollen.
Die erste Sitzung des Arbeitskreises für die Berechnung der Kreisumlage wird am 04.10.2016 stattfinden. Anschließend wird Ihnen über die Ergänzungsliste zum Haushaltsplanentwurf die geplante Kreisumlage 2017 zur Kenntnis gebracht und kann in die weiteren Beratungen einfließen.
Die Ansätze für die Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) beruhen auf einer gemeinsamen ersten Modellrechnung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände (u.a. Städte- und Gemeindebund NRW) vom 20.07.2016. Endgültige Zahlen für das kommende Haushaltsjahr liegen somit auch hier noch nicht vor. Sofern noch Veränderungen eintreten sollten, wird das ebenfalls Auswirkungen auf die Haushaltsansätze der Stadt Blomberg für das Jahr 2017 haben. Die Höhe der Bundes- und Landeszuweisungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist für die kommenden Jahre nicht verlässlich planbar. Auch hier besteht für den Haushaltsausgleich ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf auch die Entwicklung des Finanzplanes. Er gibt durch die zusammenfassende Darstellung aller geplanten Einzahlungen und Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt (Liquiditätsfluss). Er schließt unter Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen (einschl. Investitionen) mit einem Defizit von 1.910.741 € ab und wird das jährliche Kassendefizit (Kassenkredit) der Stadt von derzeit 15.000.000 € (Stand August 2016) kontinuierlich erhöhen. Für die Finanzierung von Investitionstätigkeiten im Jahr 2017 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 450.000 € veranschlagt worden. Im Übrigen werden die Investitionen durch die vom Land gewährte Investitionspauschale und die Maßnahme bezogenen Projektförderungen finanziert.
Eine weitere Erschwernis für einen ausgeglichenen Haushalt ist seit einigen Jahren auch im Stärkungspaktgesetz zu finden. Hier soll im Wesentlichen von abundanten Kommunen eine gesonderte Umlage (Solidarumlage) erbracht werden, um besonders finanzschwache Kommunen zu stützen. Insgesamt ca. 80 Kommunen in NRW sollen hierfür im Jahr 2017 entsprechende Mittel aufbringen. Auf Grund der Steuerentwicklung wird die Stadt Blomberg im Jahr 2017 mit einem Betrag in Höhe von ca. 286.500 € herangezogen. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat mit Urteil vom 30.08.2016 entschieden, dass der „Kommunal-Soli“ nicht im Widerspruch zur Landesverfassung steht. Er bleibt uns also für die kommenden Jahre erhalten.
Es ist und bleibt weiterhin die Verpflichtung von Rat und Verwaltung alles zu unternehmen, um künftig einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Es sind daher zwingend weitere strategische Entscheidungen zu treffen, die zu zusätzlichen Konsolidierungsbeiträgen führen. Insbesondere sind diesbezüglich die derzeit vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Dorfgemeinschaftshäuser, Sportanlagen, Kindertagesstätten, Friedhöfe etc. auf den Prüfstand zu stellen. Es ist erforderlich, dass nicht mehr zwingend notwendige Einrichtungen aufgegeben bzw. sofern möglich, einer alternativen Nutzung zugeführt werden. Hierbei sind auch infrastrukturelle Unterschiede innerhalb des Stadtgebietes in Kauf zu nehmen. Die großen Kostenblöcke wie „Personalaufwendungen“ sowie „Sächlicher Aufwand“ müssen zu dem ständig kritisch hinterfragt werden. Die anstehenden Entscheidungen haben sich daher nicht zuletzt an dem demographischen Wandel auszurichten. „Tabubereiche“ darf es dabei nicht geben.
Bei den Sozialausgaben erwarten die Kommunen in NRW für den gesamten Finanzplanungszeitraum weiterhin deutliche Anstiege – auch unabhängig vom Flüchtlingszuzug und der Konjunktur. Dies betrifft z. B. die Kosten für die Hilfen zur Erziehung, die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder die Hilfe zur Pflege. Diese Kosten werden zwar über den Kreishaushalt abgerechnet, über die Kreisumlage aber den Städten wiederum in Rechnung gestellt. Nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes (Schnellbrief 213/2016) verläuft die Entwicklung der Sozialausgaben weiterhin ungebremst und übersteigt die regulären Zuwächse der kommunalen Erträge deutlich. Dies führt dazu, dass die Kommunen auch über die nächsten Jahre hinaus eine deutliche Unterstützung durch Bund und Land benötigen werden.
Grundsätzlich sollte immer die verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Regel gelten, nach der die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Finanzierungshoheit) von demjenigen Aufgabenträger zu tragen sind, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet („wer bestellt, bezahlt“). Von diesem sog. Konnexitätsprinzip ist in der Praxis häufig wenig zu spüren. Wer die Finanznöte der Städte und Gemeinden mit der „schwarzen Null“ bzw. des erwarteten Haushaltsüberschusses des Bundes im Jahr 2016 vergleicht, wird schnell feststellen, dass hier noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, bis eine Partnerschaft auf Augenhöhe erreicht ist. Bis dahin tragen die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen durch ihre Steuern und Abgaben zu einem nicht unerheblichen Teil die Lasten, die eigentlich auf anderer staatlicher Ebene gezahlt werden müssten.
Ziel der Stadt Blomberg muss letztendlich ein ausgeglichener Haushalt sein, um die kommunale Handlungsfähigkeit auf Dauer zu erhalten. Dieser schwierigen Aufgabe müssen sich Politik und Verwaltung verstärkt stellen, auch wenn das Erreichen dieses Ziels nicht einfach sein wird.
Sofern seitens der Politik noch Fragen oder zusätzlicher Erläuterungsbedarf zum Haushaltsplan 2017 bestehen sollten, stehe ich für weitere Ausführungen gern zur Verfügung. Zusätzliche Exemplare des Haushaltsplanentwurfs für die Beratungen in den Fraktionen können ebenfalls noch angefordert werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“