Die an die Feuerwache in Blomberg angrenzenden Flächen sind bisher als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Flächen für Sport- und Spielanlagen vorgesehen. Hintergrund war seinerzeit, einer in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Tennishalle ggf. Erweiterungsmöglichkeiten bieten zu können. Diese Erweiterungsmöglichkeiten werden jedoch nicht benötigt. Vielmehr ist nunmehr geplant, die Feuerwache mit einem Anbau und PKW-Abstellflächen in südlicher Richtung an das vorhandene Areal angrenzend zu erweitern. Dazu ist die bisher dort vorgesehene Fläche für Sport und Spielanlagen planerisch in eine Fläche „Gemeinbedarf, Fläche für die Feuerwehr“ umzuwandeln. Es wird daher vorgeschlagen, einen Teilbereich der bisher Sport- und Spielanlagen zugedachten Flächen in Flächen für den Gemeinbedarf (hier: Feuerwehr) dazustellen. Zudem kann die im Osten an diese Fläche angrenzende Fläche (Parzelle 1697) dann dem eingeschränkten Gewerbegebiet (GE e) zugeschlagen und entsprechend vermarktet werden.

 

Für den Beschlussvorschlag „Der Durchführung des Verfahrens zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/12 – Gewerbegebiet „Im Felde Ohlentrup“ wird zugestimmt“ sprach sich der Fachausschuss einstimmig aus.