Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) empfiehlt, dass die Stadt Blomberg darauf hinwirken sollte, den jährlichen Zuschussbedarf der Familiengesellschaft Blombergs zu verringern. Die Stadt sollte Verhandlungen mit den anderen Gesellschaftern aufnehmen, um diese zur Beteiligung an den jährlichen Verlustausgleichen zu bewegen. Die Familiengesellschaft Blombergs GmbH (Fibs) erhält von der Stadt Blomberg einen jährlichen Zuschussbedarf für den Betrieb der OGS und der Kindertagesstätten. Eine Verringerung des Zuschussbedarfes durch Inanspruchnahme der anderen Gesellschafter (von Laer Stiftung sowie Kirchengemeinden Blomberg und Cappel) ist nicht möglich, da diese Gesellschafter nur mit der Zusage in die Gesellschaft (Gründung im Jahr 2008 als sog. armer Träger) eingetreten sind, keine zusätzlichen Kosten tragen zu müssen. Ein derartiges Bestreben würde somit auch keinen Erfolg haben.

 

Eine diesbezügliche Diskussion könnte zu einer Auflösung der Fibs und damit zu einem Rückfall der Aufgabe in rein kommunale Trägerschaft führen. Im Ergebnis würde dann das Gegenteil erreicht und zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes führen. Mit der Schließung der Kindertagestätte in Tintrup ist in Zukunft mit einer Reduzierung des Zuschussbedarfes zu rechnen. Die von der GPA im Prüfungsergebnis S4 ausgesprochene Empfehlung, die Höhe des freiwilligen Zuschusses für die OGS kritisch zu hinterfragen, wurde in der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.10.2018 bereits abschließend beraten. Dies mit dem Ergebnis der Empfehlung nicht zu folgen. Auch in der Sitzung vom 29. Januar 2019 sprach sich der Ausschuss gegen diese Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt aus.