Die meisten der rund 600.000 Haushalte, die mit Flüssiggas heizen, haben den Gas-Tank von ihrem Lieferanten gemietet und sind verpflichtet, das Flüssiggas ausschließlich bei ihm zu kaufen. Sie müssen teilweise Preise akzeptieren, die bis zu 78 Prozent höher sind als die Preise, die Kunden mit eigenem Tank bezahlen. Das stellt die Stiftung Warentest fest.
Für Miettank-Kunden gibt es kaum Preistransparenz, denn Anbieter veröffentlichen nirgends ihre Preise. Mit Finanztest können Kunden, die den Tank gemietet haben, jetzt prüfen, ob sie marktgerechte Preise bezahlt haben. Denn die Tester haben die Flüssiggaspreise der vergangenen 24 Monate recherchiert.
Wer zu hohe Preise bezahlt hat, hat zwei Möglichkeiten: Entweder mit dem Anbieter über den Preis verhandeln, oder sich einen eigenen Tank kaufen.
Wollen Miettank-Kunden kündigen, um ihr Gas günstiger kaufen zu können, stehen sie vor neuen Problemen. Nur sehr selten gelingt es ihnen, den Miettank von ihrem Lieferanten zu kaufen, weil der Lieferant das verweigert. Dann müssen sie den Miettank abholen lassen. Dafür stellt ihnen das Flüssiggasunternehmen aber hohe Kosten in Rechnung und das oft zu Unrecht. Denn auch wenn es im Vertrag so stehen sollte: Viele der Klauseln zur Tankrückgabe sind ungültig, so Finanztest. Von 23 Verträgen waren die geprüften Klauseln in 18 Fällen unwirksam. Das heißt für die Kunden, dass sie die teure Tankrückgabe auch nicht bezahlen müssen – selbst wenn es im Vertrag steht.
Tipp: Nicht mit den überhöhten Preisen abfinden. Finanztest bietet Musterbriefe für Preisverhandlung und für Miettank-Kündigung.
Die ausführliche Untersuchung erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.01.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/fluessiggas abrufbar.
Pressemeldung Stiftung Warentest
Wer zu hohe Preise bezahlt hat, hat zwei Möglichkeiten: Entweder mit dem Anbieter über den Preis verhandeln, oder sich einen eigenen Tank kaufen.
Wollen Miettank-Kunden kündigen, um ihr Gas günstiger kaufen zu können, stehen sie vor neuen Problemen. Nur sehr selten gelingt es ihnen, den Miettank von ihrem Lieferanten zu kaufen, weil der Lieferant das verweigert. Dann müssen sie den Miettank abholen lassen. Dafür stellt ihnen das Flüssiggasunternehmen aber hohe Kosten in Rechnung und das oft zu Unrecht. Denn auch wenn es im Vertrag so stehen sollte: Viele der Klauseln zur Tankrückgabe sind ungültig, so Finanztest. Von 23 Verträgen waren die geprüften Klauseln in 18 Fällen unwirksam. Das heißt für die Kunden, dass sie die teure Tankrückgabe auch nicht bezahlen müssen – selbst wenn es im Vertrag steht.
Tipp: Nicht mit den überhöhten Preisen abfinden. Finanztest bietet Musterbriefe für Preisverhandlung und für Miettank-Kündigung.
Die ausführliche Untersuchung erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.01.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/fluessiggas abrufbar.
Pressemeldung Stiftung Warentest