Stiftung-Warentest-2-600x40Die meisten Internetfirmen wie Amazon, Facebook oder Microsoft sammeln und speichern mehr Daten über ihre Nutzer als eigentlich notwendig und räumen sich zum Teil weitreichende Rechte ein. Darüber informieren sie die Kunden aber oft nur mit unverständlichen Formulierungen. Einige Firmen geben die Daten der Nutzer auch an Dienstleister im Ausland weiter, überwachen bei Onlinespielen den Chat und die Gespräche der Spieler und erstellen durch die Verknüpfung der Daten umfangreiche Benutzerprofile.

 

Die Stiftung Warentest hat die Datenschutzerklärungen von 16 Internetfirmen geprüft. Aussagekräftig aus Verbrauchersicht ist jedoch keines der bis zu 45 Seiten langen Dokumente. Nur rund ein Drittel der Unternehmen klärt die Kunden halbwegs aussagekräftig auf, darunter Maxdome, Napster oder Otto. Der größere Teil versteckt sich hinter unklaren, schwammigen Formulierungen.

 

Statt die Kunden zu schützen, ähneln einige Datenschutzbestimmungen eher einem Freibrief zum Sammeln und Speichern. Der Musikdienst Spotify lässt sich etwa das Recht erteilen, die Daten des Nutzers auch an Dienstleister in Brasilien, den USA oder Singapur zu übertragen, in denen die Kunden „weniger Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten haben“. Microsoft wiederum lässt den Kunden wissen, dass die bei der Nutzung seiner Dienste anfallenden Daten verknüpft werden. Mithilfe der Daten des Emailkontos Outlook, dem Skype-Internettelefondienst, der Suchmaschine Bing und des Clouddienstes OneDrive kann das Unternehmen so ein umfangreiches Benutzerprofil erstellen. Außerdem erklärt der Konzern, bei Onlinespielen über die Spielekonsole Xbox den Chat und die Gespräche der Spieler stichprobenartig zu überwachen.

 

Der ausführliche Test Datenschutzbestimmungen von Internetfirmen erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.02.2016 am Kiosk) und ist bereits kostenfrei unter www.test.de/datenschutzerklaerung abrufbar.