Wir kennen Momente, in denen es nicht mehr ohne die Unterstützung von Familie, Freunden oder Bekannten geht. Zieht ein Teil der Mitmenschen spätestens bei Geldfragen eine rote Linie, ist der andere nur zu gern bereit, in einer Notsituation auszuhelfen und dem Betroffenen unter die Arme zu greifen. Trotz aller Freundschaft sollte niemand auf die Idee kommen, leichtfertig seine Ersparnisse zu opfern. Schließlich ist es auch für den Geldempfänger nicht immer einfach, die Krisenlage zu meistern, schnell den Ausweg aus dem plötzlich aufgetretenen Loch zu finden. Wir haben uns angesehen, was sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie einem Freund oder Bekannten einen kleinen Betrag leihen möchten!

 

Schließen Sie einen Vertrag ab

Scheuen Sie sich nicht, rechtliche Rahmenbedingungen abzustecken. Sie stehen einer guten Freund- oder Bekanntschaft nicht im Weg, sichern Sie stattdessen für unangenehme Nebeneffekte ab. Der Kontakt nahestehender Personen beruht auf Vertrauen und gegenseitiger Rücksichtnahme. Je nach Höhe des Betrags ist es dennoch sinnvoll, frühzeitig einen Vertrag aufzusetzen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein – ganz egal, wie unangenehm das Thema zunächst erscheinen mag. Die Folgen nämlich könnten verheerend sein. Wenn sich der Schuldner plötzlich keiner Schuld bewusst ist, das Geld möglicherweise als Geschenk verstanden haben möchte, ist es nahezu unmöglich, eine Rückzahlung zu erwirken. Ein rechtsgültiger Vertrag macht alles einfacher! Zur Not vor Gericht.

 

Vertrag aufsetzen leicht gemacht

Viele Gläubiger verzichten auf den Vertrag, weil sie fürchten, es könnte zu kompliziert sein, ihn überhaupt aufzusetzen. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Es reicht, die Namen beider Parteien niederzuschreiben, potentielle Bedingungen zu verschriftlichen, Datum und einen Platz für zwei Unterschriften zu schaffen. Sämtliche Konditionen sollten so genau wie möglich festgehalten werden. Wie sind die Schulden zurückzuzahlen, gibt es eine Rate, ein Fälligkeitsdatum oder eine Kündigungsfrist? Ist die Hilfsbereitschaft genauso hoch wie die Summe, können Rechte für den Gläubiger festgehalten werden, wenn die Zahlungen unpünktlich oder gar nicht erfüllt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Anwalt oder Notar zur Hilfe zu ziehen.

 

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Kommt, warum auch immer, kein schriftreifer Vertrag zustande, sollten Sie bei einer möglichen Überweisung darauf achten, das Wort „Darlehen“ in der Betreffzeile zu platzieren. So haben Sie wenigstens einen Nachweis, wenn es im Nachhinein zu Komplikationen kommen sollte. Fürchten Sie stattdessen nach der Absage an Bedingungen an der Kooperation des potentiellen Schuldners, zeigen Sie für den Kredit frühzeitig die rote Karte. Immerhin sitzen nach wie vor Sie am längeren Hebel!