BIG-BlombergIn der Sitzung des Rates am 10.03.2016 ist der Beschluss gefasst worden, das Gebäude Schulstraße 15 vorbehaltlich gravierender technischer oder brandschutztechnischer Belange einer schulischen Nutzung durch die Grundschule Am Weinberg zum Schuljahr 2016/2017 zuzuführen. „Die zwischenzeitlich erfolgte Vorprüfung technischer und brandschutztechnischer Belange ergab, das es keine gravierenden Hindernisse für die Umsetzung des vorgenannten Ratsbeschlusses geben wird. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Grundschule ein Nutzungskonzept für die vorhandenen Räume im Gebäude Schulstr. 15 erarbeitet und die damit verbundenen Umbau- und Sanierungsarbeiten erfasst. Im Anschluss soll ein Bauantrag gestellt werden“, erklärte Andreas Wolf von der Verwaltung.

 
Die mit der Schulleitung der Grundschule Am Weinberg bereits geführten Gespräche haben ergeben, dass im Gebäude Schulstraße 15 genügend Raum vorhanden ist, um den absehbaren Raumbedarf der Schule zu decken. Damit wäre eine Auslagerung von Klassen in die ehemalige Grundschule Am Paradies im kommenden Schuljahr nicht erforderlich. Zudem wird auch die OGS zwei Räume des Gebäudes nutzen. Neben eine zu errichtenden Außentreppe sind auch Maßnahmen im Hinblick auf Schallschutz und Elektroinstallationen durchzuführen. Ferner sollen die Sanitäranlagen aufgewertet und neue Bodenbeläge verlegt werden.

 

 

„Da die Planungsgespräche noch laufen und der endgültige Umfang der erforderlichen Arbeiten nicht eindeutig fest steht, lassen sich die entsprechenden Kosten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Die Zahl von 140.000 Euro ist jedoch auch nicht aus der Luft gegriffen, sondern sollte annähernd passen“, so Wolf sinngemäß. Da die Ausgaben für die vorgenannten Sanierungs- und Umbauarbeiten im Gebäude Schulstraße 15 nicht im Wirtschaftsplan der BIG für das Jahr 2016 enthalten sind, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden. Dem Beschlussvorschlag „Außerplanmäßigen Ausgaben für die Umbau- und Sanierungsarbeiten am Gebäude Schulstraße 15 wird bis zu einer Höhe von 140.000 Euro“ wurde in der gestrigen Sitzung einstimmig zugestimmt.