VerbraucherzentraleDamit Erholungssuchende unbeschwert an ihrem Urlaubsort ankommen, steht der separate Versand des Gepäcks inzwischen hoch im Kurs. Viele Paketdienstleister – etwa DHL und Hermes – bieten den speziellen Bring-Service als Sperrguttransport an, weil Koffer, Reisetaschen, Surfbrett oder die Golfausrüstung die Ausmaße normaler Paketpost oft bei weitem übersteigen. Doch vielen Urlaubern fällt der angebotene Transport trotzdem im Nachhinein zur Last – und zwar dann, wenn ihr Gepäck beschädigt oder mehrere Tage zu spät in der Unterkunft ankommt. „Wer auf sein Gepäck über Gebühr warten muss oder eine dicke Delle im Koffer beklagt, bleibt häufig auf seinem Schaden sitzen. Denn die Paketdienste kommen für Transportmängel in vielen Fällen nicht auf“, weiß die Verbraucherzentrale NRW von zunehmenden Einträgen in ihrem Beschwerdeportal www.paket-ärger.de zu berichten. Damit das eigene Gepäck ohne Probleme eigenständig auf die Reise geht und sein Ziel passend und unbeschadet erreicht, gibt die Verbraucherzentrale NRW Reisenden folgende Tipps zur Gepäckaufgabe mit auf den Weg:

 

• Beförderungsbedingungen: Wer sein Gepäck separat ins Feriendomizil befördern lassen will, sollte für den Transport ausreichend Zeit einplanen. Wegen ihres individuellen Formats werden Kisten, Koffer, Rucksäcke, Reisetaschen und Kleidersäcke nicht so schnell befördert wie reguläre Pakete. Da die sperrigen Gepäckstücke manuell sortiert werden, lässt sich ihre Beförderung nicht zuverlässig kalkulieren. Trifft ein Koffer später als angegeben am Urlaubsort ein, zahlt das Versandunternehmen dafür keinen Schadenersatz. Denn der Gepäckversand erfolgt ohne garantierten Zustelltermin. Das bedeutet: Auch wenn die eigenen Siebensachen später ankommen als zuvor vom Paketdienst angegeben, gilt die Transportleistung von ihm als vertragsgemäß erbracht.

 

• Schadensersatz bei Verlust: Geht ein Gepäckstück unterwegs verloren, ist das Versandunternehmen zum Schadenersatz verpflichtet. Zuvor muss das Unternehmen jedoch eine Nachforschung betreiben, die bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann. Bleibt die Suche erfolglos, können Gepäckbesitzer in der Regel auf mindestens 500 Euro Schadensersatz pochen. Die Erstattungssumme wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt. Der Absender muss genau nachweisen, welche Gegenstände im Gepäck waren und welchen Wert sie hatten. Bei der Berechnung des Schadenersatzes gilt jedoch nur ein Zeitwert und nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Den meisten, die einen Gepäckverlust beklagen, wird es kaum gelingen, sämtliche Belege für alle im Gepäck befindlichen Gegenstände vorzulegen. Tipp: Vorsorglich sollten die vorgesehenen Reiseutensilien bildlich dokumentiert werden.

 

• Optimale Gepäckaufgabe: Urlauber sollten ihr Gepäck – unabhängig von der Empfehlung des Versandunternehmens – mindestens eine Woche vor ihrer Abreise aufgeben. Wenn möglich sollte nicht das komplette Gepäck über einen Paketversand verschickt werden. Denn bei den von den Unternehmen angegebenen Laufzeiten handelt es sich meist um Regellaufzeiten, die nicht immer eingehalten werden. Eine kleine Tasche mit den wichtigsten Utensilien zum Wohlfühlen oder Wechseln kann helfen, ein bis zwei Tage ohne Koffer am Ferienort zu überbrücken. Ein Zettel mit Absender- und Empfängeranschrift im Inneren des Gepäcks hilft, dass das Gepäckstück auch im Ausnahmefall den Weg zu seinem Besitzer findet. Namenlose Gepäckstücke landen sonst nach einer aussichtslosen Odyssee in einer Versteigerung. Erkennbare Beschädigungen an Koffern, Kisten und Co. müssen unverzüglich beim Eintreffen des Gepäcks moniert werden. Werden Schäden erst im Nachhinein entdeckt, müssen diese innerhalb von sieben Tagen dem Paketdienstleister gemeldet werden.

 

Verbraucherärgernisse rund ums Versenden von Gepäck können im Online-Beschwerdeportal www.paket-ärger.de der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen abgeladen werden. Dort finden Reisewillige auch weitere Infos rum um den Paketversand.