Logo-IHKDas von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ ist nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) nicht geeignet, dem Verbraucher Informationen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu vermitteln.

 

Das hat die IHK Lippe im persönlichen Gespräch mit dem NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und lippischen Vertretern der SPD-Landtagsfraktion diskutiert. Ferner hat die IHK Lippe sich mit dieser Forderung, das Gesetz nicht zu verabschieden, an die regionalen Vertreter des Landtags gewandt.

 

Das geplante „Hygienebarometer“, über das die Verbraucher etwa am Eingang eines Restaurants oder eines Lebensmittelgeschäftes die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen erkennen sollen, informiert lediglich über ergänzende Merkmale. „Diese stehen jedoch nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung“, so Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe. „So liefert das Barometer im Zweifel irreführende Ergebnisse und stigmatisiert den betroffenen Betrieb“, so Klaas weiter.

 

Mit dem „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ will die Landesregierung für mehr Transparenz über die Qualität im Gastronomie- und Lebensmittelbereich sorgen. Das „Hygienebarometer“ soll den Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld über die Ergebnisse amtlicher Kontrollen, somit über den „Hygienezustand“ des jeweiligen Betriebes zu informieren.

 

So sieht der Gesetzesentwurf u.a. vor, dass ein Betrieb mit einer „roten“ Barometerbewertung geöffnet bleiben darf. Die Farbe „rot“ signalisiert dem Betrachter aber eine konkrete Gefährdung – nicht so im Barometer: Für eine schlechte Einstufung reichen hier bspw. Mängel beim Hygienemanagement, die aber auch auf eine objektive bauliche Beschaffenheit der Betriebsstätte zurückzuführen sein können, auf die der Unternehmer in der Regel keinen Einfluss hat, und die die Hygiene im Umgang mit Lebensmittel keineswegs beeinträchtigen muss.

 

Das Ergebnis ist für den Verbraucher also kaum nachvollziehbar. Dafür kann es ein Restaurant, eine Gaststätte oder auch einen Lebensmittelbetrieb dauerhaft stigmatisieren, obwohl keine unmittelbaren hygienerelevanten oder gar gesundheitsgefährdenden Missstände vorlagen. Dennoch wird der Betrieb aufgrund der Bewertung Kunden verlieren und im Einzelfall sogar schließen müssen. Dazu kann es sogar dann kommen, wenn der Betrieb nachbessert und eine rote „Barometerbewertung“ nicht mehr gerechtfertigt wäre. Grund dafür ist der erfahrungsgemäß viel zu lange Zeitraum, in dem eine Nachkontrolle durch die Behörden stattfinden wird. Selbst eine gelbe „Barometerbewertung“ kann zu Umsatzrückgängen führen, da sie an das Vorsichtsdenken der Verbraucher appelliert.

 

Aus Sicht der IHK Lippe ist es die Aufgabe der Kontrollbehörden, Betriebe zu schließen, deren Zustand eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Das ist sinnvoll und sollte auch so bleiben. Wenn ein Betrieb nach behördlicher Auffassung aber geöffnet bleiben darf, sollte es nach Auffassung der IHK dem Verbraucher überlassen sein, sich ein Bild über die Qualität des jeweiligen Anbieters zu machen. Staatliches Handeln ist hier nicht notwendig, zumal im Internet eine Vielzahl an Bewertungsplattformen verfügbar sind.

Pressemeldung IHK Lippe Detmold