In der gestrigen Ratssitzung hatten die Mitglieder des Rates der Stadt Blomberg einen Beschluss über den Gesamtabschluss der Stadt Blomberg zum 31.12.2016 und die Entlastung des Bürgermeisters zu fassen. Bereits aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.04.2019 erging einstimmig der folgende Beschlussvorschlag:

 

1. Der Gesamtabschluss einschl. Gesamtlagebericht der Stadt Blomberg zum 31.12.2016 wird wie folgt bestätigt:

 

Gesamtbilanzsumme: 162.114.716,13 €
Gesamtjahresfehlbetrag: 5.110.270,91 €

 

2. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

Seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH hatte es den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gegeben, auch der Rat votierte einstimmig für den oben genannten Beschlussvorschlag und erteilte dem Bürgermeister Entlastung.

 

„Wir haben den Gesamtabschluss – bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stadt.

 

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Gesamtabschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Stadt abzugeben. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.

 

Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Blomberg einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

(Quelle: Ratsinfomanagement der Stadt Blomberg)