Rat-Stadt-BlombergIn seiner Sitzung am 26.10.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Blomberg durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollinhaltlich übernommen: „Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang- und den Gesamtlagebericht der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und über den Gesamtlagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung gemäß § 103 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen voll zu konsolidierenden Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2016 ergeht einstimmig der o. a. Beschlussvorschlag.

 
Der Gesamtabschluss einschließlich Gesamtlagebericht der Stadt Blomberg zum 31.12.2013 wurde einstimmig durch den Rat der Stadt Blomberg wie folgt bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

Gesamtbilanzsumme 173.369.995,43 €
Gesamtjahresergebnis -8.011.734,91 €.