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Auf Antrag der Stadt Blomberg hat das Land NordrheinWestfalen mit Bescheid vom 05.04.2016 aus dem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ für das Projekt „Integrationszentrum Blomberg“ eine Zuwendung in Höhe von 758.400,00 € bewilligt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich laut Förderantrag auf insgesamt 1.264.000 €, davon entfallen 980.000 € auf die Gebäudeertüchtigung und 284.000 € auf das Betreuungsmanagement (gerechnet für einen Projektzeitraum von drei Jahren). Das Zentrum wird in den Räumen der ehemaligen Grundschule Am Paradies eingerichtet. Konzeptionell ist auch die Einbeziehung der dortigen Sporthalle vorgesehen. Beide Gebäude stehen bilanziell im Eigentum der Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung (BIG).

 

In der Folge führt die BIG auch die baulichen Maßnahmen aus. Zur Vermeidung förderrechtlicher Probleme muss die finanztechnische Abwicklung allerdings über den städtischen Haushalt erfolgen. Vor diesem Hintergrund muss eben auch der haushaltsrechtliche Rahmen geschaffen werden. Um die im Verlauf der Umbauphase von der BIG freigegebenen Rechnungen buchen zu können, bedarf es für das eingerichtete Konto einer entsprechenden Ausgabeermächtigung.

 

Für 2016 werden 500.000 € als ausreichend angesehen. Da der Haushalt 2016 der Maßnahme kein Budget zuweist, sind außerplanmäßig Mittel bereitzustellen. Gegenfinanziert werden die Aufwendungen zu 60% durch die bewilligten Fördermittel und zu 40% in Form einer Differenzabdeckung durch die BIG. Letzteres ist auch Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Aktivierung der Baukosten unter den Sachanlagen und damit ggf. für eine Kreditfinanzierung unter Federführung der BIG. Den außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu einer Gesamthöhe von 500.000 € stimmten in gestriger Sitzung zehn Ausschussmitglieder zu, sechs stimmten dagegen.

 

Gemäß Gemeindeordnung ist dazu auch die Genehmigung des Rates erforderlich, der sich am 6.7. in seiner nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen wird. Es ist zu erwarten, das der verbleibende Bedarf dann planmäßig in den/die nächste/n Haushalt/e eingestellt wird.