Unter der Überschrift „Haushalt eröffnet gute Perspektiven für Blomberg!“ formulierte Günther Borchard seine Rede wie folgt: „Besonderer Dank an Beigeordneten Dolle, heute in seiner Funktion als Kämmerer, der den Haushalt mit allergrößter Sorgfalt erstellt, solide kalkuliert hat und Fragen immer fundiert und erschöpfend beantwortet hat, sowie unseren Dank an das Team, dass zusammen mit dem Kämmerer die Haushaltsaufstellung erarbeitet.

 

Der Vorbericht unterscheidet sich stark von den Vorberichten in den Haushaltsplanentwürfen der Vorjahre. Der neue Vorbericht enthält nicht nur neue anschauliche Grafiken. Sie erleichtern es, den vorliegenden Entwurf in der Zeitreihe einzuordnen. Bestimmte Entwicklungen und strategische Veränderungen werden deutlicher herausgestellt und visualisiert, um den Haushalt transparenter und überschaubarer zu machen. Diese Neugestaltung ist, so finde ich, gut gelungen.

„Die Aufstellung des Blomberger Haushalts ist … kein Wunschkonzert,“ formulierte Kämmerer Dolle bei der Einbringung seines ersten Haushaltsplanentwurfes im vergangenen Jahr treffend.

Ein gravierendes Thema: Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Aufgaben wird maßgeblich verschärft, dadurch dass Bund und Land sich davor drücken, Aufwendungen den Kommunen zu ersetzen, auskömmlich finanzieren oder gar schlichtweg vorenthalten. Beispiele hierzu will ich nicht schuldig bleiben:

 

Beispiel 1: Angehörigen Entlastungsgesetz – Die geplante Entlastung von Kindern pflegender Eltern auf die Kommunen darf nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Damit es nicht anders interpretiert wird, sage ich hier noch mal ganz deutlich: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stärker zu entlasten, das unterstützen wir ausdrücklich.“ Gleichzeitig schließe ich mich den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände NRW (Helmut Dedy für den Städtetag, Dr. Martin Klein für den Landkreistag und Dr. Bernd Schneider für den Städte- und Gemeindebund) ausdrücklich an. Die drei zitiere ich wörtlich: „Wir können nicht akzeptieren, dass der Bund die Finanzierung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf die Kommunen abwälzt. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird die kommunalen Haushalte bundesweit perspektivisch mit bis zu einer Milliarde Euro jährlich belasten.“ Rein statistisch runtergebrochen dürfte eine Belastung von rund 60.000 Euro auf Blomberg zukommen.

 

Beispiel 2:  „Geduldete“ Asylbewerber  Land und Bund müssen die Kommunen im Sinne der Konnexität bei den Kosten für Geduldete und rechtskräftig Asylsuchende über die bisherigen drei Monate hinaus entlasten. Die Kommunen müssen angesichts der erheblich gestiegenen Lasten und der nicht kommunal steuerbaren Verfahren finanziell auskömmlich unterstützt werden oder besser, der Bund übernimmt direkt die Leistungen. Konkret für Blomberg heißt das: Aktuell leben ca. 75 geduldete Menschen in Blomberg. 2015 wurde zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die tatsächlichen Kosten der Flüchtlingsaufnahme zu ermitteln. Die Erhebung wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW durchgeführt und durch ein Gutachten von Prof. Dr. Lenk (Universität Leipzig) bewertet. Demnach werden sich die Belastungen für die Kommune Blomberg auf rund 775.000 Euro jährlich belaufen.

 

Beispiel 3: Integrationspauschale Der Bundestag hat jüngst beschlossen, dass in den Jahren 2020 und 2021 wiederum eine Integrationspauschale gezahlt wird. Der Anteil für NRW im Jahr 2020 sind rund 150 Millionen Euro. Die Landesregierung NRW weigert sich allerdings, dieses Geld an die Städte und Gemeinden weiterzugeben. 280.000 Euro werden Blomberg vorenthalten.

 

Beispiel 4: Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ Das Landesprogramm schließt die Kommunen weitgehend aus. Sie kommen nur zum Zuge, wenn die Budgets nicht anderweitig ausgeschöpft werden.

 

Beispiel 5: Digitalpakt Bei dem Pakt gilt es genau hinzuschauen: Abgesehen von der Schlüsselbildung für die Zuweisung der Mittel an die Kommunen, wird zusätzlich der Umfang in dem Mittel für Endgeräte der Schüler und Schülerinnen verwendet werden dürfen auf 25.000 Euro je Schule begrenzt. Deshalb muss die neue Umgehensweise der Landesregierung mit der Frage „Wie sind die Schulen auszustatten und wieviele Geräte sollen bzw. sollten für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen?“ betrachtet werden. Um das Thema „Konnexität“ zu umschiffen, ist die Landesregierung kreativ tätig geworden und sprich jetzt in ihren Medienentwicklungsplänen von einem Ziel und das Ziel lautet 1:1.

 

Das Konnexitätsprinzip wird fortgesetzt missachtet und jedes Jahr trifft man auf neue Beispiele. In Richtung Bund ist ganz prinzipiell zu fordern, dass der Bund künftig schlicht nach dem Grundsatz handelt: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.“ Es kann nicht weiter akzeptiert werden, dass der Bund fortgesetzt Maßnahmen oder Gesetze beschließt und die Kommunen bezahlen lässt. Die derzeitige Praxis muss endlich ein Ende finden.

 

Die Transferaufwendungen nehmen beim städtischen Haushalt mit über 50 % eine Schlüsselrolle ein und lassen sich durch die Kommune nicht direkt beeinflussen. In dieser Frage ist der städtische Haushalt weitgehend fremdbestimmt. Die Kreisumlage bleibt trotz Rückgang in 2020 bestimmend. Unverändert leistet Blomberg bei den Umlagen seinen solidarischen Beitrag im Konzert der lippischen Städte und Gemeinden. Leicht erkennbar wird dies, wenn die Zahlen in Relation pro Kopf der Bevölkerung betrachtet wird. Blomberg leistet einen um im Minimum 20 % höheren Beitrag pro Kopf als andere Kommunen.

 

In einem zweiten Teil komme ich nun zu dem was der zur Verabschiedung anstehenden Haushalt 2020.

 

Eine Vorbemerkung bevor ich auf einzelne Projekte und Maßnahmen zu sprechen kommen, möchte ich noch zum Thema „Klima-/Umweltschutzmaßnahmen“ machen: Hier möchte ich den Blick darauf lenken, dass sich das was sich konkret in Blomberg abspielt nicht alleine oder vorrangig im städtischen Haushalt wiederfindet. So werden über den Wirtschaftsplan der BIG diverse Maßnahmen zur Fenstererneuerung, Dämmung in den einzelnen Objekten abgebildet. Der Betrag von 100.000 Euro für solch energieverbessernde Maßnahmen dürfte in den verschiedenen Gebäuden nicht zu hoch veranschlagt sein. Im Wirtschaftsplan des Stadtforstes ist aufgrund der Waldschäden und mit Blick auf künftige Waldentwicklung der Ansatz für Pflanzgut usw. verdreifacht worden. Und last not least bei BVB sind im laufenden Wirtschaftsplan ein Million für Klimaschutzprojekte angesetzt und im nächsten Jahr noch mal eine halbe Million. Allein die beiden in 2020 in Betrieb gehenden Windräder erzeugen umweltfreundlich rechnerisch so viel Strom wie die gesamte Stadt Blomberg im Jahr verbraucht.

 

Der Kämmerer hatte bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes erklärt, dass die Aufstellung von vier Leitlinien geprägt sei. Diese äußerst zutreffende Formulierung wiederhole ich an dieser Stelle:

 

Verankerung eines Nachhaltigkeitsansatzes in Zukunftsfeldern

Steuerstabilität

Entschuldung vorantreiben und

Werterhalt und Investitionen.

 

Wir – die SPD-Fraktion – sehen dies durch den vorliegenden Entwurf erreicht. Deshalb findet der Entwurf des Haushaltes die Zustimmung der SPD-Fraktion. Hierbei hat für uns besonderes Gewicht, dass die Steuersätze stabil bleiben und es keine Erhöhungen geben wird. Steuersenkungen wären sicherlich populärer und wir würden sie begrüßen. Spielräume dafür sehen wir nicht bei einem insgesamt nicht ausgeglichenen Haushalt. Der Gesamtbetrag der Erträge erreicht nicht die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan. Der Fehlbedarf kann durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Diese Voraussetzung trifft für den Haushaltsplan 2020 zu. Somit ist der Haushaltsplan der Kommunalaufsicht nur anzuzeigen, jedoch nicht genehmigungspflichtig. Im gesamten

Planungszeitraum wird ein Haushaltssicherungskonzept weiterhin nicht notwendig sein.

 

Durch den Haushalt wird erreicht, der Unterhalt schulischer und sozialer Infrastruktur gesichert wird. Dies geschieht über den Wirtschaftsplan der BIG den Unterhalt. Hier ist das größte Projekt der Umbau des Bürgermeister-Heinrich-Fritzemeier-Schulzentrums für die Sekundarschule. Die nächsten Bauabschnitte können in Angriff genommen werden.

 

Der Medienentwicklungsplan wird fortgeschrieben und die Ausstattung mit Endgeräten forciert.

Die Fortführung des Projektes „Be8chtung“ und dessen auf alle Schulen wird gewährleistet.

Einen Schulabschluss auf dem sogenannten Zweiten Bildungsweg nachzuholen, bleibt weiter möglich.

Das Programm „Jung kauft alt“ wird fortgeführt.

Die Unterhaltung und Investitionen in Gemeindestraßen gemäß der Prioritätenliste wird erreicht.

Der Breitbandausbau wird in den Gewerbegebieten und Ortsteilen weiter ermöglicht.

Die ortsteilübergreifenden Vernetzungsmaßnahmen im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) können fortgeführt werden.

Der Bau des Kunstrasenplatzes wird möglich.

Die Straßenbeleuchtung wird erneuert durch Umrüstung der Leuchtköpfe auf LED-Technik.

Das erste IKEK-Projekt, der Bau des Festplatzes neben der Mehrzweckhalle in Istrup, wird umgesetzt.

Das IKEK-Projekt, Anbau und Teilsanierung der Mehrzweckhalle Istrup, wird weiter vorangetrieben.

Die Hauptwache der Freiwilligen Feuerwehr Blomberg wird umgebaut und saniert.

Das Feuerwehrgerätehaus in Cappel wird erweitert.

Mit diesen Punkten möchte ich es bewenden lassen.

 

Die Aufzählung ist nicht vollständig und soll nicht heißen, dass es nicht noch mehr Gründe gibt, dem Haushalt zuzustimmen. Wenn andere Fraktionen zu dem gleichen Fazit kämen, würden wir es als gutes Zeichen bewerten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!“

 

 

Diese Rede wurde unserer Redaktion freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt unbearbeitet, somit können sich unsere Leserinnen und Leser ein eigenes Bild machen. Die Redaktion distanziert sich inhaltlich von jeder einzelnen Rede.