
Bei Nadelgehölzen genügt ein Schnitt im Juli. Der wichtigste Grundsatz beim Formschnitt lautet: Eine breite Basis, die sich langsam nach oben verjüngt, damit das Laub auch im unteren Bereich der Hecken genügend Licht erhält.
Die Empfehlung zum Schnitt gilt nur für Hausgärten und nicht für Hecken, Röhricht und Dickicht in freier Landschaft. Hierfür besteht in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Schnittverbot.
Pressemeldung Landwirtschaftskammer NRW