Stiftung-Warentest-2-600x40Im September sperrte HP seine aktuellen Officejet-Drucker per Software­update für die Verwendung von Fremd­patronen. Die Geräte akzeptierten die Patronen von Drittanbietern nicht mehr. Ein Aufschrei ging durchs Netz, HP ruderte zurück. Nun stellt die Firma eine Lösung zum Download bereit. Hier lesen Sie, was zu tun ist – und ob die Praxis der Drucker­hersteller über­haupt erlaubt ist.

Neue Firmware zum Download

HP bietet eine neue Firmware für seine Drucker und Multi­funk­tions­geräte der Serien Officejet, Officejet Pro und Officejet ProX. Die Firmware in der Version 1640B steht auf der Webseite des Anbieters zum Download bereit. Der Download ist kostenlos. Das Update soll die Patronen­blockierung für Fremdtinte aufheben, die auto­matisch einge­spielt und am 13. September 2016 akti­viert wurde. Warum die Fehler­behebung nicht ebenfalls auto­matisch erfolgt, begründete HP nicht.

Blockade seit 13. September

Hintergrund: Am 13. September 2016 versagten zahlreiche HP-Drucker plötzlich den Dienst. Betroffen waren Geräte der Officejet-Familie, die mit preisgüns­tigen Nach­bau- oder Refill-Patronen bestückt waren. Laut HP handelte es sich um Patronen ohne den HP-Sicher­heitschip. Der Drucker­hersteller hatte die Sperre zuvor weder angekündigt noch kommuniziert. Erst nach Nutzer­protesten und entsprechenden Pressebe­richten gab der Hersteller zu, die Sperre durch ein auto­matisch einge­spieltes Firmware-Update ausgelöst zu haben.

Auch andere Anbieter sperren

Preisgüns­tige Nach­bau- und Refill-Patronen schmälern die Einnahmen der Drucker­hersteller, die dadurch weniger Original­patronen verkaufen. Die Stiftung Warentest entdeckte bei ihren Tests von Tintenpatronen schon in der Vergangenheit Geräte, die mit manchen Fremd­patronen nicht drucken wollten. Das traf nicht nur HP, sondern auch Geräte von Canon und Brother. Drucker und Original­patrone kommunizieren über einen Chip in der Patrone. Verändert der Anbieter des Druckers den Chip auf seinen eigenen Patronen, müssen Drittanbieter ihre Patronen entsprechend anpassen, sonst funk­tioniert der Druck mit den Nach­bau- und Refill-Patronen nicht mehr.

Wett­rennen zum Nachteil der Kunden

„Das ist ein ewiges Wett­rennen zwischen den Drucker­herstel­lern und den Anbietern von preisgüns­tigen Nach­bau- und Refill­patronen“, kommentiert Dirk Lorenz, Drucker­experte der Stiftung Warentest. Leider zum Nachteil der Kunden. Erste Anbieter zeigen, dass es anders geht: So vertreibt Epson einen vergleichsweise teuren Drucker, dessen Tinte im Rahmen eines Nach­füll­systems aber sehr günstig ist.

Test­ergeb­nisse von 142 Druckern finden Sie im Produktfinder Drucker.

Gesperrte Fremd­patronen – so ist die Rechts­lage

Was viele Verbraucher jetzt bewegt ist die Frage: „Dürfen Drucker­hersteller ihre Geräte denn über­haupt für Fremd­patronen sperren?“ Von Rechts wegen ist das unklar. Die wichtigen Drucker­hersteller – darunter HP – haben sich aber dazu verpflichtet, ihre Drucker so zu konstruieren, dass der Einsatz von Fremd­patronen nicht verhindert wird. Diese Selbst­verpflichtung erfolgte allerdings gegen­über der EU. Sie richtet sich nicht an Verbraucher. Diese können aus der Selbst­verpflichtung also keine Rechte ableiten. Erlaubt ist außerdem die tech­nische Weiter­entwick­lung der Geräte. Solche Änderungen führen auch oft dazu, dass Patronen von Fremd­herstel­lern zunächst nicht funk­tionieren. Die Konkurrenz auf dem Druckermarkt hat die Geräte­preise gedrückt. Inzwischen gibt es sogar Multi­funk­tions­drucker für deutlich unter 100 Euro. Einen Groß­teil ihres Umsatzes machen die Drucker­hersteller heute offen­bar mit dem Verkauf von Patronen für ihre Drucker. Preisgüns­tige Nach­bau- und Refill-Patronen schmälern ihre Einnahmen, deshalb sind die Drucker­hersteller einfalls­reich wenn es darum geht, Kunden doch an Original­patronen zu binden. Etwa durch neue Chips in den Patronen, deren Technik die Anbieter von Fremd­patronen erst nach­bauen müssen.

War die nach­trägliche Sperre der HP-Drucker rechtens?

Die kürzlich erfolgte absicht­liche Sperrung mancher HP-Druckermodelle für Fremd­patronen war nach Ansicht der Juristen der Stiftung Warentest allerdings grob rechts­widrig. Sie kam nach­träglich und ohne Ankündigung per Firmware-Update. Das müssen sich Besitzer von Druckern nicht gefallen lassen. Software-Updates sind nur zulässig, um Fehler zu beseitigen oder die Funk­tion zu verbessern.

Pressemeldung Stiftung Warentest