Auf Einladung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) trafen sich zahlreiche Vertreter lippischer Unternehmen zu einem Erfahrungsaustausch mit dem Hauptzollamt Bielefeld. Zentrale Themen waren dabei die Änderungen im Zollrecht durch den seit 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) sowie CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada.
„Die Einhaltung der aus dem UZK resultierenden Rechtsänderungen hat manches Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt. Ein Beispiel ist der Wegfall der Kleinsendungsregelung beim Import, der sowohl in den Unternehmen als auch beim Zoll für erheblichen Mehraufwand sorgt“, so Bettina Wiedemann, bei der IHK Lippe verantwortlich für den Bereich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Die lippische Wirtschaft ist stark im Auslandsgeschäft. Das belegt die hohe Exportquote von 50,6%. Je intensiver jedoch im- und exportiert wird, umso sorgfältiger müssen die komplexen Vorschriften und Verfahren des Zollrechts angewendet werden. Nicht beachtete oder falsch interpretierte Regelungen können die Abwicklung von Importen oder Exporten erheblich verzögern oder gar verhindern.
Franziska Havergo, Sabine Deutsch und Matthias Große vom Hauptzollamt Bielefeld gaben in ihren Präsentationen unter anderem konkrete Hinweise zur Zollabfertigung und zu CETA. Intensiv diskutiert wurden vor allem die Bestimmungen zur Bewilligung besonderer Zollverfahren. Der Zoll muss hierzu laut EU-Vorgaben zahlreiche Daten bei den Unternehmen abfragen, unter anderem auch zu den verantwortlichen Unternehmensmitarbeitern.
Darüber hinaus gab es nützliche Handlungsempfehlungen für das Tagesgeschäft. So wurden die Firmen eindringlich darum gebeten, die vom Zoll bewilligten vereinfachten Zollverfahren auch zu nutzen.
Den Zöllnern gelang es durch ihre kompetenten und ausführlichen Erläuterungen viele der bei den Firmenvertretern bestehenden Unsicherheiten auszuräumen.
Pressemeldung Bild & Text IHK Lippe Detmold