Logo-IHKUnternehmen kann man nicht so einfach vererben. Nach langem politischen Ringen wurde im Streit um die Erbschaft- und Schenkungsteuer endlich eine Einigung erzielt. Das Betriebsvermögen eines Unternehmens kann zwar weiterhin von der Steuer verschont bleiben, das sogenannte Verwaltungsvermögen jedoch nicht. Die Abgrenzung wird somit für jeden Unternehmenserwerb elementar. Die neuen Verschonungsregelungen sind zudem viel komplexer als im bisherigen Recht. Mittelständische Unternehmen werden somit vor die Herausforderung gestellt, die familieninternen Nachfolgeplanungen unter steuerlichen Gesichtspunkten rechtzeitig und gut durchdacht zu gestalten. Eine kostenlose Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold gibt eine erste Orientierungshilfe. Sie findet statt am 13. Dezember 2016, um 14:30 Uhr, im Leonardo-da-Vinci Weg 2. Referenten sind Dr. Thomas Beckmann und Niels Doege, Steuerberater und Rechtsanwälte aus Bielefeld. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um vorherige Anmeldung bei der IHK Lippe wird gebeten unter hermann@detmold.ihk.de oder Telefon 05231 7601-54.

Pressemeldung IHK Lippe Detmold