Am 19. Februar 2020 wird dem Bundeskabinett ein „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) vorgelegt. In Nordrhein-Westfalen haben bislang die Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Aufsicht. Die IHK Lippe kritisiert die geplante Aufgabenübertragung und erwartet mehr staatliche Bürokratie und steigende Kosten für Finanzanlagenvermittler, sollte der Gesetzgeber dem Entwurf zustimmen. Die IHK Lippe hat Anfang Februar die lippischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich gegen die schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die BaFin auszusprechen, stattdessen sollte die Aufsichtskompetenz vollständig auf die IHKs übertragen werden.

 

„Die IHK Lippe erfüllt ihre Aufgabe als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde bereits seit Jahren praxisnah, effizient und zuverlässig und verfügt über die räumliche Nähe zu den Unternehmen“, so Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe. In Lippe sind 120 Finanzanlagenvermittler registriert. Eine nicht fristgerechte Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung der Erlaubnis käme einem Berufsverbot gleich. Dies sei in Lippe noch nicht vorgekommen. Die Aufsicht durch die IHKs habe sich bewährt, strukturelle Defizite beim Gesetzesvollzug durch die Länder und dadurch bedingte Beeinträchtigungen von Verbraucherinteressen seien nicht bekannt. „Eine Änderung des eingeübten und reibungslos laufenden Verfahrens ist aus unserer Sicht unnötig, vor allem in Zeiten, in denen über den Abbau staatlicher Bürokratie gesprochen wird“, ergänzt Martens.

 

Die Überwachung der Vermittler von Finanzanlagen ist seinerzeit von der Landesregierung NRW auf die IHKs übertragen worden. Mit der Abschaffung der Paragrafen 34f und 34h der Gewerbeordnung und Übertragung der von den IHKs erbrachten Leistungen auf die BaFin soll laut Finanzministerium die „organisatorische Zersplitterung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler“ aufgelöst werden, da sie zu Lasten von deren Einheitlichkeit und Qualität gehen könne. „Dafür gibt es allerdings keine Hinweise“, so Martens.

 

Im Falle der Übertragung der Aufsicht an die BaFin müssen für die bundesweit 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler völlig neue Strukturen in der BaFin aufgebaut werden, während die IHKs über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bereits über ein einheitliches Vermittlerregister verfügen. Die Kosten dafür sollen auf die Gewerbetreibenden umgelegt werden. Zusätzlich entsteht durch den Aufsichtswechsel ein enormer Bürokratieaufwand „durch Verfahren, die nicht auf kleine und kleinste Unternehmen zugeschnitten sind“. Zudem steigen für die Gewerbetreibenden nach Berechnungen des DIHKs die Kosten für die jährliche Erlaubnis auf das Vier- bis Sechsfache. „Diese enorme Kostensteigerung und der zusätzliche Bürokratieaufwand sind für viele nicht tragbar und bergen die Gefahr der Geschäftsaufgabe“, konstatiert Martens.

 

Der Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe befürchtet eine unnötige Zerschlagung von funktionierenden Prozessen. Die Kompetenz der IHK Lippe gehe weit über die notwendigen Strukturen zur Aufsicht und Erlaubniserteilung für Vermittler hinaus. Sie erfüllt bereits jetzt die Voraussetzungen zur umfassenden Aufsicht und darüber hinaus zur Beratung der Finanzanlagenvermittler. „Die lippischen Unternehmen – und insbesondere auch Kleingewerbetreibende – profitieren bei der IHK Lippe durch Synergieeffekte und zusätzlich beratende Services, beispielsweise für Gründer. Das kann die BaFin so gar nicht leisten“, erklärt Martens.

 

 

 

Pressemeldung IHK Lippe