Unsere Redaktion konnte Bürgermeister Klaus Geise kurzfristig erreichen, der unsere Fragen wie folgt beantwortete:

 

Kann man bei 197.000 Euro noch von einem blauen Auge sprechen?

Das kommt letztlich auf den Blickwinkel an. Auf der einen Seite ist das zweifelsohne viel Geld; auf der anderen Seite konnten wir jedoch den potenziellen Schaden in der Zwischenzeit um 450.000 € auf diesen abschließenden Betrag reduzieren.

 

Ist das eine generelle Versicherung oder wird diese projektweise abgeschlossen?

Es handelt sich um eine grundsätzliche Versicherung für Eigenschäden der Stadt Blomberg mit einer Versicherungssumme von 250.000 € (in Ergänzung zu einer Versicherung für Schäden an Dritten).

 

Gibt es Personalkonsequenzen?

Hierüber darf ich nach Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

 

Die 647.000 Euro waren doch eigentlich fest zugesagt. Bedeutet: Hätte man Geduld bewiesen, so wären sie auch geflossen, oder?

So einfach ist der Sachverhalt leider nicht. Wenn man einen Förderantrag stellt, dann ist grundsätzlich nicht gesichert, dass die Förderung auch gewährt wird. In vorliegendem Fall gab es in Anbetracht der Praxis der Vorjahre eine hohe Wahrscheinlichkeit – aber eben keine Garantie. Durch den förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist diese konkrete Frage nicht (mehr) zu beantworten.

 

Wie hoch waren die Kosten für den externen Gutachter?

Das einstimmig durch den Rat veranlasste Gutachten liegt noch nicht vor und wird anschließend nach Stundensätzen abgerechnet. Es dürfte sich dabei um die Größenordnung eines vierstelligen Betrages handeln.

 

Sie schreiben von „Schadensbegrenzung“, wie sah diese aus?

Zur Schadensbegrenzung gehörte insbesondere nach Bekanntwerden der sofortige Baustopp auf der Baustelle und die Überprüfung, welche Teile des Gesamtauftrages noch schadlos zurückgezogen werden konnten. Mit einem überarbeiteten Förderantrag konnten immerhin noch rund 240.000 € Landesmittel nach Blomberg geholt werden. Letztlich sicherte ein gut ausverhandelter Vergleich mit der Versicherung eine Zahlung von 210.000 €. Der verbliebene maximale Schaden von 197.000 € ist immer noch beträchtlich, allerdings hätte er ohne konsequentes Handeln auch noch deutlich höher ausfallen können.