Günther Borchard (SPD) freute sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses „Bauen und Umwelt“ ZuhörerInnen im Blomberger Rathaussaal begrüßen zu dürfen, dass zeuge von Interesse an der Lokalpolitik. Der Vorsitzende erklärte weiter, dass Heinz-Jürgen Färber (Initiative Flachsmarkter Bürger) sich in seinem Antrag die Anliegerbeiträge betreffend sehr umfassend ausgelassen habe. Im Kern geht es um: Hiermit beantragen wir die Erhebung von Anliegerbeiträgen gem. § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) in der Stadt und Gemeinde Blomberg bis zu einer Entscheidung des Landtages NRW über den Antrag der Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen – Bürger entlasten!“ auszusetzen oder ersatzweise den Verzicht auf die in Rechnungsstellung, bzw. die Rückerstattung bereits in Rechnung gestellter Anliegerbeiträge zu erklären, sollte sich aufgrund des Antrages der Volksinitiative die Rechtslage zwischenzeitlich oder künftig ändern oder ersatzweise die geplanten Baumaßnahmen an der Feldbrandstraße und der Blumenstraße bis zu einer Entscheidung des Landtages über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu verschieben. Den vollständigen Antrag, der von 56 Unterstützungsunterschriften getragen wird, inkl. der Begründung finden unsere Leser hier:
Das Thema der KAG-Beiträge war bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 23.01.2019. Auf die umfangreiche Sitzungsunterlage verwies die Verwaltung vollumfänglich, eine neue oder abweichende Sachlage hat sich bisher nicht ergeben. Bürgermeister Klaus Geise erklärte, dass der erste Punkt (Aussetzen der Beiträge) rechtswidrig wäre und somit nicht infrage kommen kann. Der dritte Punkt sei mit der erarbeiteten und abzuarbeitenden Prioritätenliste nicht in Einklang zu bringen. Lediglich der zweite Aspekt (Verzicht auf Rechnungsstellung) bietet einen Ansatz. Sofern die große Anhörung in Düsseldorf, dort wird über die generelle Situation entschieden werden, zu einer Verbesserung für die Anwohner führen würde, würde dem selbstverständlich Rechnung getragen.
Stephan Sauer (SPD): Der Bürgermeister hat die Dinge vorweggenommen, die Rechtslage ist wie sie ist. Wir plädieren dafür die Zeitspanne zu nutzen und die Berechnung weit hinauszuschieben um die Zahlungen zeitlich zu strecken und die Bürger im Fall der Fälle noch entlasten zu können.
Marin Stork (FBvB): Ich stimme Herrn Sauer zu und zitiere aus dem Antrag wie folgt: „Nachdem wir Anwohner nun mehrere Jahrzehnte mit schlecht unterhaltenen Fahrbahnen leben mußten, ist nicht einsehbar warum nun, ausgerechnet vor einer wahrscheinlichen Änderung der Gesetzeslage, gerade unsere Straßen beitragspflichtig saniert werden sollen.“ Prioritätenliste? Diese Straße hätte schon längst gemacht werden müssen, auf andere Straßen mag dies auch zutreffen, wie zum Beispiel die Ulmenallee. Warum aber muss jetzt und ganz plötzlich diese Straße gemacht werden. Nun sollte es auf diesen Zeitraum nicht mehr ankommen und wir können warten bis eine Entscheidung beim Land getroffen wurde.
Günther Borchard (SPD): Frau Stork, der Beschluss über die Prioritätenliste war einstimmig, somit hat auch Ihre Fraktion zugestimmt. Die Verwaltung hat daraus resultierend entsprechende Ausschreibungen getätigt und die Dinge wie von uns vorgegeben in Gang gebracht.
Hans-Adolf Albrecht (FDP): Der Vorschlag von Stephan Sauer ist richtig, wir können nur versuchen es nicht zu forcieren. Wenn es vor drei Jahren bereits erledigt worden wäre, dann wäre es auch schon abgerechnet worden. Das ist nun ein glücklicher Zufall. Daher sehe ich es auch so, dass wir das schieben sollten so gut es geht. Die Reihenfolge der von uns ausgearbeiteten Prioritätenliste wird so abgearbeitet wie beschlossen.
Daniel Klein (CDU): Wir schließen uns Herrn Sauer gerne an und plädieren ebenfalls für den spät möglichsten Abrechnungstermin.
Frank Bischoff: Nach Ablauf des Kalenderjahres 2019, vorher wird die Baumaßnahme nicht abgeschlossen sein, haben wir eine Spanne von maximal vier Jahren für die Abrechnung, diese könnten wir nutzen.
Bürgermeister Klaus Geise: KAG-Maßnahmen dauern ohnehin ca. zwei Jahre bis wir sie final abrechnen können. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass hier schnell abgerechnet wird.
Stephan Sauer (SPD): Vier Jahre würde ich nicht verbindlich in den Beschlussvorschlag hineinschreiben wollen, es können sich weitere Änderungen ergeben auf die wir dann nicht mehr flexibel reagieren können. Wenn wir den Zeitraum haben entscheiden wir frei wie er genutzt werden kann.
Ulrich Tappe (CDU): Ist denn das Datum der Rechnungsstellung oder das Datum der Ausführung maßgeblich?
Frank Bischoff: Wir müssen dann, wenn die Fertigstellung erfolgt ist, die Maßnahme abnehmen. Mit dem Abnahmedatum beginnt die angesprochene Frist zu laufen. Was dann wie betroffen sein wird müssen wir abwarten, darüber entscheidet Düsseldorf, hier kann es verwaltungsseitig keine Prognose geben.
Bürgermeister Klaus Geise: Bezüglich des KAG wird Düsseldorf das Prozedere sehr genau bestimmen müssen und das gibt uns die Regieanweisung. Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung in Düsseldorf sehr schnell getroffen werden wird. Mit einer Entscheidung des Landes wird noch vor der Sommerpause gerechnet.
Dem Beschlussvorschlag „Die Stadt Blomberg bringt grundsätzlich die jeweils gültige Rechtslage zur Anwendung. Dies beinhaltet auch mögliche Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger im Nachgang zu den Beratungen des Gesetzgebers (Land NRW) beim Kommunalabgabengesetz“, wurde einstimmig gefolgt.