In jedem Jahr stellt der Rat der Stadt Blomberg bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW). In seiner Sitzung am 28.11.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den vom Bürgermeister für das Jahr 2018 aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht nach Prüfung uneingeschränkt gebilligt. Für den Beschlussvorschlag:

 

„1. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme: 105.242.703,00 € Jahresergebnis: -1.200.126,21 €
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.200.126,21 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.
4. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt.“

 

votierten die Ratsmitglieder einstimmig.

 

 

Gesamtabschluss der Stadt Blomberg zum 31.12.2017

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Städte und Gemeinden in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Rat bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Zugleich entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters (§ 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW). In seiner Sitzung am 28.11.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss den vom Bürgermeister für das Jahr 2017 aufgestellten Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht nach Prüfung uneingeschränkt gebilligt.

 

Für den Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum Gesamtabschluss 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Gesamtabschluss einschl. Gesamtlagebericht der Stadt Blomberg zum 31.12.2017 wird wie folgt bestätigt:
Gesamtbilanzsumme: 164.733.662,29 €
Gesamtjahresüberschuss: 9.529.263,03 €

 

3. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

votierten die Ratsmitglieder ebenfalls einstimmig.