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Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte empfohlen, die Stadt Blomberg solle grundsätzlich Vorfinanzierungsinstrumente, wie z. B. Vorausleistungen bei der Erhebung von Beiträgen, nutzen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 die Empfehlung zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen. Die Empfehlung, Beiträge nicht erst nach durchgeführten Maßnahmen im Anschluss daran zu erheben, sondern vielmehr die Liquidität der Stadt durch die Erhebung von Vorausleistungen noch vor Beginn einer Maßnahme zu erhöhen, ist bereits im letzten Prüfbericht ergangen. Auch seinerzeit ist in der Diskussion darauf verwiesen worden, dass die Akzeptanz der Bürger für beitragspflichtige Maßnahmen ohnehin nicht sehr groß sei. Aus diesem Grunde sollen auch alle von beitragspflichtigen Maßnahmen Betroffenen mit einem großen zeitlichen Vorlauf rechtzeitig vor derartigen Maßnahmen informiert werden, um ihnen die Gelegenheit zu bieten, sich rechtzeitig auf die daraus resultierende finanzielle Belastung einzustellen. Diese Vorgehensweise würde durch die Erhebung von Vorausleistungen jedoch konterkariert, die Akzeptanz beim Bürger für derartige Maßnahmen würde noch weiter abnehmen. Erschwert wird diese Diskussion derzeit noch durch die Vorgehensweise einzelner Bundesländer, in bestimmten Bereichen ganz auf Beiträge zu verzichten. Somit ergeht der Beschlussvorschlag, der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt nicht zu folgen. Der Fachausschuss folgte der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt einstimmig nicht, somit wird es auch weiterhin keine Vorfinanzierung durch die BürgerInnen geben.