Bezüglich der Beschlussfassung über den Beitritt der Stadt Blomberg zum Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) zur Durchführung der Abfallentsorgungsaufgabe der Klärschlammverwertung gemäß § 6 Abs. 1 GkG NRW, wurde verwaltungsseitig folgender Beschlussvorschlag formuliert:

 

1). Der Rat der Stadt Blomberg beschließt, die Abfallentsorgungsaufgabe der Klärschlammerdeverwertung für eine noch festzusetzende möglichst geringe Teilmenge ab dem 01.01.2029 auf den Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) zur Durchführung gemäß § 6 Abs.1 GkG NRW zu übertragen.

 

2). Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem AWV eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, in der sich die Stadt Blomberg bis spätestens 31. Januar 2020 unter verbindlicher Angabe der Klärschlammerdemengen verpflichtet, die Aufgabe der Klärschlammerdeentsorgung ab dem 01.01.2029 für eine Teilmenge über den AWV gemäß Beschlussvorschlag 1) wahrzunehmen.

 

3). Die Verwaltung wird beauftragt, den laufenden Entwässerungsvertrag zwischen Stadt Blomberg und Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH entsprechend anzupassen bzw. vertragliche Regelungen zu treffen, damit die Stadt Blomberg die Klärschlammerdemengen ab dem 01.01.2029 an den AWV übergeben kann.

 

Diesem Beschlussvorschlag stimmten die Ratsmitglieder bei 6 Enthaltungen mehrheitlich zu. Zu erkennen war, dass viele Ratsmitglieder mit dem Entsorgungsverfahren im Vergleich zum Kompostierungsverfahren „Bauchschmerzen haben“ bzw. dieses nicht als Lösung erster Wahl einstufen, man aber durch den Beitritt „einen Fuß in der Tür“ habe und sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht teuer einkaufen müsse. In Summe werden für 100 Tonnen Klärschlamm rund 9.000 Euro zu bezahlen sein, die Stadt Blomberg kalkuliert hier somit zunächst lediglich mit der erforderlichen Mindestmenge.