Lippe SeviceDie Flüchtlingshilfe Lippe, e.V., und die Ausländerbehörde des Kreises Lippe haben beraten, wie Haupt- und Ehrenamtlichen die Begleitung von Geflüchteten erleichtert werden kann. Eine große Rolle spielt hierbei das Thema Akteneinsicht. Anlässlich eines gemeinsamen Gespräches haben die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. und die Ausländerbehörde des Kreises Lippe nun beraten, wie die Rahmenbedingungen dieser Akteneinsicht für Haupt- und Ehrenamtliche möglichst pragmatisch gestaltet werden können. In der Regel kann die Akteneinsicht nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung erfolgen. Darüber hinaus sollte auf Verlangen eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden können.

 

Um die gemeinsame Arbeit in Zukunft noch besser koordinieren zu können, haben sich die Ausländerbehörde des Kreises und die Flüchtlingshilfe Lippe darauf verständigt, demnächst regelmäßig gemeinsame Treffen stattfinden zu lassen. Diese sollen zum Zweck haben, u.a. strategische Fragen bezüglich der Arbeit mit Geflüchteten, auch vor dem Hintergrund des neuen Integrationsgesetzes, zu erörtern.

 

Seit über 10 Jahren berät die Flüchtlingshilfe Lippe, e.V., geflüchtete Menschen in Lippe. Dies beinhaltet auch die Unterstützung bei Behördenkontakten. Auch viele Ehrenamtliche begleiten Geflüchtete zu Terminen, z.B. bei der Ausländerbehörde. In diesem Zusammenhang spielt das Thema Akteneinsicht eine wesentliche Rolle. So kommt es unter anderem auf die Wahrung von Fristen oder auf die Kenntnis aktueller aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen an.

 

Hintergrund zur Akteneinsicht:

 

Grundsätzlich steht es jedem Menschen frei, eine Person seines Vertrauens in allen behördlichen Angelegenheiten um Unterstützung zu bitten und auch Akteneinsicht zu erhalten. Diese Person muss kein Anwalt sein. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass eine Beratung durch Ehrenamtliche oder Hauptamtliche nur unentgeltlich vom Gesetzgeber akzeptiert ist. Oft ergeben sich im Verlauf auch juristische Fachfragen. In einer solchen Situation ist der Rat einer qualifizierten Person sinnvoll. Nach § 6 Abs. 2 des Rechtsdienstleitungsgesetzes muss bei einer unentgeltlichen Rechtsdienstleistung sichergestellt sein, dass diese unter Anleitung eines Rechtsanwaltes erfolgt. Dies ist bei der Flüchtlingshilfe Lippe sichergestellt.

 

Genauere Informationen stellt die Ausländerbehörde in Form eines Informationsblattes auf Anfrage zur Verfügung unter der Telefonnummer 05231/62-1022 oder per E-Mail- unter Termin@kreis-lippe.de.

Pressemeldung Kreis Lippe