LeserbriefDie Rufer nach einer öffentlichen Toilette werden weiterhin vom zuständigen Fachausschuss abgewiesen. Der Bürgermeister wies in der letzten Sitzung auf die Kundentoilette im Rathaus hin, die, wie seit Monaten bekannt sein soll, benutzbar ist. Er sprach zwar von einer Selbstverständlichkeit in Bezug auf die Benutzbarkeit, äußerte jedoch nicht klar, für wen dies gelte. Sieht er die Toilettenbesucher auch als Kunden an? Wir gehen einfach davon aus. Er weigert sich offensichtlich, die Kundentoilette als öffentliche Toilette zu deklarieren und über dem Hinweisschild für die „Netten“ auf dem Marktplatz anzuzeigen. Wo sieht er hier technische Schwierigkeiten? Ist das die Begründung auch gegen diese öffentliche Toilette? Außerdem wird in den meisten Städten, und wir haben als Reisende mit dem Wohnmobil …zig Kleinstädte besucht, mit Schildern auf die öffentlichen Toiletten, auch zum Rathaus, hingewiesen.
Dieser unklare Tatbestand in Blomberg beflügelt uns, folgenden Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung zu stellen:
Wir beantragen, die Kundentoilette im Rathaus als öffentliche Toilette zu deklarieren und vom Marktplatz aus auf sie hinzuweisen.
Sie ist durch Personal sauber und benutzbar zu halten.
Sie muss von morgens 7 Uhr bis Dienstschluss geöffnet sein.
Es soll geprüft werden, ob samstags und an Sonn- und Feiertagen Öffnungszeiten eingerichtet werden können, wie das bei öffentlichen Toiletten üblich ist.
Die unbedingte Notwendigkeit ergibt sich aus den nicht vollständig und durchgehend zur Verfügung stehenden „Netten Toiletten“, weil sich zwangsläufig viel zu häufig Veränderungen bei Anzahl und Besuchszeiten ergeben.
Schließlich ist gerade frühmorgens für Berufstätige, ältere Menschen, Frühsportler jeder Art und nicht zuletzt für unsere Touristen eine ständige Notdurftstelle bereitzuhalten, damit keine Grünflächen benutzt werden müssen und keine anderen Unannehmlichkeiten, auch für die Stadt, eintreten.
Irene und Helmut Schmeißner