Klaus Geise, nicht nur Bürgermeister, auch Schlitzohr?
Seine Toilette im Erdgeschoss bleibt eine Kundentoilette, die jedes öffentliche Gebäude vorhalten muss. Hat er gesagt, sie sei öffentlich? Kann sie Jeder, der ins Haus geht, nutzen? Wenn ja, doch nur zu festgelegten Besuchszeiten des Rathauses. Und was ist, wenn vorn die Auskunft nicht besetzt ist? Und wer hat die Schlüsselgewalt, die unnötig ist und zu Behinderungen führt?
Und jetzt zur Deklaration (hier Erklärung zu Ort und Zeit):
Klaus Geise spricht von einer dezenten Ausschilderung im Gebäude. Das sieht ganz nach Verheimlichung aus. Hat er da was zu verbergen? Entspricht die Toilette nicht den gesetzlichen Anforderungen? Das wäre zu prüfen!
Ganz egal, ob nett oder öffentlich, die ebenerdige „Kundentoilette“ im Rathaus muss über dem Hinweisschild zu den netten Toiletten mit üblichem Pfeilschild „PC“ in Richtung Rathaus angezeigt werden, zur Vollendung des Schilderwaldes.
Helmut Schmeißner
Leserbrief zur "Netten Toilette"
Januar 16, 2015