Lippische Unternehmen sowie Städte und Gemeinden aus Lippe können weiterhin Förderanträge für gewerbliche Investitionsvorhaben und kommunale Infrastrukturprojekte stellen. Denn wie NRW-Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart dem Kreis Lippe mitteilte, bleibt das Kreisgebiet auch weiterhin Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Für lippische Unternehmen und Kommunen bedeutet das: Sie können öffentliche Zuschüsse für ihre gewerblichen und kommunalen Erweiterungen beantragen. „Ich bin sehr froh über diese Entscheidung“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. „Die Zukunft des ländlichen Raumes ist neben zahlreichen weiteren Förderprogrammen auch von dieser Unterstützung stark abhängig. Unsere Region ist geprägt von vielen mittelständischen Unternehmen, die sich weiterentwickeln möchten und müssen. Ihre Investitionsabsichten sind fundiert und für den Erfolg ihrer Unternehmen vielversprechend. Nur ist es für viele nicht möglich, alles aus eigener Kraft zu stemmen. Ähnlich ergeht es den Städten und Gemeinden mit einzelnen Projekten. Hier von Bund und Land durch die GRW unterstützt zu werden, verleiht ein Gefühl von Sicherheit und Zusammengehörigkeit.“

 

Die aktuelle Förderperiode läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Für gewerbliche Investitionsvorhaben wurden bereits zahlreiche Unternehmen in Lippe gefördert, beispielsweise für Maßnahmen zur Erweiterung von Arbeitsplätzen oder um neue Grundstücke zu kaufen, auf denen die Betriebe dann expandieren können. Denn auch solche Vorhaben tragen maßgeblich zur Fachkräftesicherung und –gewinnung bei. So können die Betriebe und Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen und den Wirtschaftsstandort Lippe entsprechend stärken.

 

Für die folgende Förderperiode ab 2022 haben EU, Bund und das Land Nordrhein-Westfalen die Indikatoren für die Anerkennung als Fördergebiet in der GRW neu justiert. Deshalb war bis vor kurzem nicht sicher, ob der Kreis Lippe weiterhin Fördergebiet bleibt. „Umso mehr freue ich mich über dieses Ergebnis und bedanke mich bei allen Beteiligten, bei der Bezirksregierung Detmold und natürlich auch bei all unseren Städten und Gemeinden für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die durch diese Entscheidung letztlich bekräftigt wird“, freut sich Uwe Gotzeina, Leitung der Kreiswirtschaftsförderung Lippe.

 

Zahlen zu Förderungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

 

Bei der gewerblichen Förderung wurden im Kreis Lippe in der Zeit von 2014 bis 2020 insgesamt rund 11,7 Millionen Euro Zuwendungsmittel bewilligt, in der Infrastrukturförderung waren es knapp 27 Millionen Euro.

 

Für die Jahre 2022 bis 2027 stehen insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro landesweit für die GRW-Förderung zur Verfügung. In den vergangenen Jahren, 2014 bis 2020, waren es rund 680 Millionen Euro.

 

Hintergrund: Förderung von Vorhaben in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

 

In der gewerblichen Wirtschaft werden Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gefördert, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. Die Umsetzung der Förderung erfolgt schließlich über die NRW.BANK. Auch Investitionen in neue und innovative Technologien werden als Förderschwerpunkt betrachtet.

 

Förderschwerpunkte bei kommunalen Infrastrukturprojekten sind beispielsweise Bildungseinrichtungen, Tourismus- und Technologieinfrastruktur sowie die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten.

 

Nach der Verkündung der Entscheidung durch das Land wird nun eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die möglichst zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Diese wird zukünftig weitere Förderprojekte ermöglichen.