VerbraucherzentralePatienten, die täglich mehrere Tabletten einnehmen müssen, verlieren leicht den Überblick über deren Wirkungsweise und kommen oft bei der verordneten Dosis sowie beim Zeitplan durcheinander. Verwirrung bei der Pilleneinnahme verunsichert nicht nur, sondern ist in vielen Fällen auch bedenklich. Denn die Wirkungen verschiedener Medikamente können sich gegenseitig verstärken oder auch aufheben, sodass eine unkontrollierte Einnahme der eigenen Gesundheit mehr schadet als nützt. „Besonders fatal kann’s werden, wenn verschiedene Ärzte ohne gegenseitige Abstimmung unterschiedliche Tabletten verschreiben und Patienten schlimmstenfalls mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ihren persönlichen Medikamenten-Cocktail noch anreichern“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Damit die Pilleneinnahme nach Plan verläuft, haben gesetzlich Krankenversicherte seit dem 1. Oktober Anspruch auf einen Medikationsplan mit der Auflistung von Wirkstoffen und Einnahmehinweisen – und zwar dann, wenn sie drei oder mehr vom Arzt verordnete Medikamente für mindestens vier Wochen einnehmen sollen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf Patienten in puncto Pillenplan achten sollten:

 

• Was ist neu? Viele Patienten haben bisher bereits Medikationspläne von ihrem Arzt oder Apotheker ausgehändigt bekommen. Damit eine bessere Orientierung bei der Einnahme gewährleistet ist, dürfen Patienten künftig nur noch einheitliche Pläne erhalten. Ärzte und Apotheker sind verpflichtet, die Einnahmepläne stets nach den vorgegebenen Standards zu erstellen. Bis Ende März nächsten Jahres dürfen auch noch Medikationspläne nach bisherigem Muster ausgegeben werden. Danach ist die Ausgabe des standardisierten Pillenplans verbindlich.

 

• Was soll mit der Vereinheitlichung erreicht werden? Der Medikationsplan macht die Tabletteneinnahme sicherer, weil er zunächst einmal die Patienten selbst, aber auch die mit- und weiterbehandelnden Ärzte und Apotheken darüber informiert, welche Präparate ein Patient gerade einnimmt. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt, weil dort alle Fäden zusammenlaufen. Für den Fall, dass Patienten keinen festen Hausarzt aufsuchen, kann der Medikationsplan auch vom Facharzt erstellt und ausgegeben werden, falls der die Behandlung koordiniert.

 

• Was ist enthalten? In dem Medikationsplan müssen sämtliche Angaben zu den verordneten Präparaten aufgeführt sein. Dazu gehören der Handelsname, die Wirkstoffe und Wirkstärke, die Darreichungsform, die verordnete Einnahme und Menge sowie spezielle Hinweise und der Grund für die Medikation. Zusätzlich können freiverkäufliche Medikamente ebenfalls in dem Pillenplan eingetragen werden, falls ihre Einnahme aus ärztlicher oder pharmazeutischer Sicht sinnvoll ist. Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie beispielsweise Insulin-Pens bei Diabetikern, gehören in den Plan. Außerdem sind Name und Geburtsdatum des Patienten sowie die Kontaktdaten des ausstellenden Arztes und das Datum des Ausdrucks Pflichtangaben.

 

• Wer arbeitet mit dem Medikationsplan? Nicht nur der Hausarzt, sondern auch andere niedergelassene Ärzte oder Ärzte im Krankenhaus können den Plan ändern oder ergänzen. Dazu sind alle Angaben zusätzlich in der rechten oberen Ecke in einem Barcode hinterlegt. Behandelnde Ärzte können aber auch handschriftliche Ergänzungen auf dem Ausdruck vornehmen. Auf Wunsch von Patienten können selbst gekaufte Arzneimittel aus der Apotheke ebenfalls auf dem Plan vermerkt werden.

 

• Wie sollten Patienten den Medikationsplan nutzen? Patienten sind in der Regel selbst dafür verantwortlich, dass ihr Medikationsplan aktuell und vollständig ist. Am besten entscheiden sie gemeinsam mit dem Hausarzt, welche Medikamente in ihrer Einnahmehilfe aufgelistet werden. Wer regelmäßig Tabletten einnehmen muss, sollte den Plan immer griffbereit haben und darauf achten, dass der Barcode möglichst nicht beschädigt wird. Bekommt man einen neuen Plan kann der alte sofort vernichtet werden.

 

Ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Auskünfte zu Patientenrechten bieten 21 lokale Gesundheitsberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontaktdaten unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW