Seit Anfang 2020 gibt es für die Sanierung von Häusern üppige Zuschüsse oder Steuerabzüge. Mit bis zu 40.000 Euro beteiligt sich etwa das Finanzamt an der energetischen Sanierung, die KfW-Bank gibt Zuschüsse bis zu 48.000 Euro. Was im Einzelnen gefördert wird und ?welche Fördermittel für wen günstiger sind, beschreibt die Zeitschrift Finanztest ausführlich in ihrer März-Ausgabe. Wählt der Hausbesitzer den Steuerbonus, zieht das Finanzamt bis zu 20 Prozent der Ausgaben für eine energetische Sanierung von seiner Steuerschuld ab, pro Wohneinheit aber insgesamt höchstens 40.000 Euro. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass das Haus älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer selbst darin wohnt. Außerdem darf er für die Maßnahmen nicht bereits anderweitig Steuervorteile genutzt oder öffentliche Förderung kassiert haben.
Wählen Haussanierer die KfW-Förderung, müssen sie diese vor Beginn der Bauarbeiten bei der Kreditanstalt beantragen. Die Arbeiten müssen von Fachleuten ausgeführt und von einem Experten begleitet werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 120.000 Euro, Zuschüsse bis zu 48.000 Euro sind möglich. Hausbesitzer, die in eine klimafreundliche Heizung investieren, können seit Januar bis zu 22.500 Euro aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Das sei in den meisten Fällen attraktiver als die Steuerermäßigung, so Finanztest. Auch dieser Zuschuss muss beantragt werden, bevor mit einer Firma ein Vertrag abgeschlossen wird. Der ausführliche Artikel Gebäudesanierung findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/foerderung-haus-heizung abrufbar.
Pressemeldung Stiftung Warentest