Gerade wenn zu Weihnachten die Mülltonnen überquellen, kommen Lockrufe aus dem Internet wie gelegen. Bis zu 500 Euro im Jahr könne sparen, wer seine Abfälle per Hebelsystem oder hydraulisch zusammen quetsche. Doch Obacht. Das Entlüften der Tonne ist in vielen Kommunen verboten. Notorischen Verdichtern drohen erkleckliche Ordnungsstrafen: bis zu 100.000 Euro.
„Die clevere Lösung für jeden Haushalt“ lockt ab 30 Euro meist im Internet, bei Amazon oder eBay. „Sauber – sicher – sachgemäß“ heißt es, den Hebel der Hausmüllpresse „einfach an den Scharnieren der Mülltonne einhängen und kräftig drücken“. Das funktioniere bei Hausabfall, Plastik und Papier, bei Biomüll und Grünschnitt. Das funktioniere bei allen Tonnen und Größen. So werde bis zu 50 Prozent mehr Platz in den Kübeln geschaffen, locken die Hersteller. Jedes Jahr ließen sich bis zu 500 Euro an Abfallgebühren sparen.
Doch Vorsicht. Wer etwa „Muttis Haushaltstipps“, einem Ratgeberportal im Internet folgt, wer weihnachtliche Ver-packungen, wer Restmüll und sogar Windeln in die Tonne presst, dem droht erheblicher Ärger. Egal, ob der Müll mit Hebelkraft an der Tonne oder schon elektrisch in der Küche zusammen gemanscht wird, egal, ob mit Gerätschaft für 29,90 Euro oder mit High-Tech für 1849 Euro.
Die Folgen sind stets dieselben. Übergewichtige Müllkübel bleiben stehen. Eine Sonderleerung ist separat zu berappen. Allenfalls 60 Kilogramm darf der 120-Liter-Behälter in Düsseldorf wiegen. Die Stadt Dortmund mutet ihren Mitarbeitern und Tonnen nur 35 Kilogramm zu.
Damit nicht genug. Wer sich allzu dilettantisch ans Müllpressen macht und dabei die Tonne beschädigt, dem kann flugs eine weitere Rechnung ins Haus flattern. Ein zerstörter 240-Liter-Behälter kann dabei durchaus mit 90 Euro zu stehen kommen.
Zudem gilt: Den notorischen Kraft-akt am Kübel können Städte auch als Ordnungswidrigkeit ahnden. In der Regel geht der Strafrahmen dafür bis zu 50.000, in Essen sogar bis zu 100.000 Euro.
Das belegt ein stichprobenartiger Blick der Verbraucherzentrale NRW in die Abfallsatzung zahlreicher Kommunen, immer mit gleichem Ergebnis. Sowohl Bielefeld und Dortmund, auch Düsseldorf, Essen, Köln, München und Wuppertal untersagen die Verdichtung von Hausmüll und stellen Verstöße dagegen unter Strafe.
Als eher unsinnig erweist sich auch ein Tipp der Verkäufer von Müllpressen. Wer das Volumen seines Abfalls regelmäßig reduziert, um daraufhin einen kleineren als den Standardbehälter bei der Kommune zu beantragen, der hat seine Rechnung schon mal ohne die für ihn gültige Abfallsatzung gemacht. In solchen Fällen verlangt etwa die Stadt Dortmund „eine verbindliche Erklärung“, dass Abfälle „nicht verdichtet (gestampft) werden“.
Die Klage der Entsorger: Mitarbeitern sei es nicht zuzumuten, übergewichtige Tonnen zu handhaben. Probleme gebe es auch, wenn das Press-Werk nicht mehr aus dem Kübel flutsche, wenn Behälter beschädigt würden.
Wer den Hebel gar an der gelben Tonne ansetze, der behindere die spätere Sortierung der Verpackungen oder mache sie gar unmöglich. Der Abfall lasse sich in Sortieranlagen kaum noch locker auf Bänder schütten und nach Materialarten trennen. Wertstoffe, wenn im Press-Paket nicht mehr auseinander zu klamüsern, landeten im Restmüll.
Ausgesprochen unappetitlich wird’s für Nachbarn und Müllabfuhr, wenn sparbesessene Haushalte der Werbung folgen und selbst noch im Biomüll rumquetschen, wenn sie sich gar an Babywindeln austoben.
Überhaupt bringt das Stampfen die Umwelt gewaltig unter Druck. Denn wenn’s nur darum geht, wie mehr in die Tonne passt, besteht die Gefahr, dass viele Press-Fans sich weniger Gedanken um Müllvermeidung und Mülltrennung machen.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW