Stiftung-Warentest-2-600x40Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist im Sommer die Reform der Investmentbesteuerung umgesetzt worden. Und das, obwohl die neue Besteuerung für Anleger in deutsche Fonds de facto eine Steuererhöhung bedeutet. Ab 2018 wird es für Kleinsparer, Besitzern von Renten- und Lebensversicherungen sowie Immobilienfondsbesitzer weniger Erträge geben. Auch langjährige Sparer mit Fondsvermögen, das sie vor 2009 erworben haben, könnten jetzt steuerpflichtig werden. Wer ab 2018 wie betroffen ist, erklärt Finanztest in der Oktober-Ausgabe und online auf www.test.de/fonds-steuern.

Künftig zahlt nicht nur der Anleger Abgeltungsteuer, sondern es wird bereits der Fonds selbst besteuert. Das Gesetz sieht vor, dass alle Fonds, die in Deutschland aufgelegt sind, ab 2018 für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne 15 Prozent Körperschaftsteuer abführen müssen. Erst dann dürfen sie Erträge an den Anleger weitergeben. Dafür gibt es eine Teilfreistellung, das heißt, der Anleger muss nur noch auf einen Teil seiner Erträge Abgeltungsteuer zahlen, je nach Art des Fonds.

Zu den Verlierern der Reform gehören Kleinsparer. Für sie bedeuten die ab 2018 geltenden Regeln eine versteckte Steuererhöhung, denn die als Ausgleich gedachte Teilfreistellung von der Abgeltungsteuer nützt ihnen nichts. Wer den Sparerpauschbetrag nicht ausschöpft, weil er weniger als 801 Euro Kapitalerträge hat, muss geringere Ausschüttungen hinnehmen und kann sich nichts mit der Steuererklärung zurückholen.

Ähnliches gilt für Besitzer fondsgebundener Renten- oder Lebensversicherungen und diejenigen, die betriebliche Altersversorgung betreiben. Auch sie können sich nichts zurückholen und müssen mit geringeren Erträgen leben. Finanztest erklärt ausführlich, wer wie betroffen ist.

Der vollständige Artikel zur neuen Fondsbesteuerung erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist bereits unter www.test.de/fonds-steuern abrufbar.

Pressemeldung Stiftung Warentest