Das Land NRW möchte betroffenen Unternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum geben und hat die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe vom 31. Oktober 2022 auf den 30. Juni 2023 verlängert. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfänger:innen weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden. „Wir begrüßen diese Verlängerung sehr. Damit haben die nach wir vor durch die Corona-Beschränkungen gebeutelten Unternehmen jetzt mehr Luft, die evtl. zu viel erhaltene Soforthilfe aus 2020 zurückzuzahlen“, stellt Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe zu Detmold, fest.

 

 

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um Unternehmer:innen so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die Rückmeldequote liegt derzeit landesweit bei über 85 Prozent. Bisher erfolgten freiwillige, vorzeitige Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro. „Aktuell können von der Pandemie gebeutelte Unternehmen für das zweite Halbjahr 2021 noch die Überbrückungshilfe III plus und Neustarthilfe Plus sowie für das 1. Quartal in 2022 die Überbrückungshilfe IV oder Neustarthilfe 2022 bundesweit beantragen“, ergänzt Maria Klaas.

 

 

Im Regierungsbezirk Detmold haben im Frühjahr 2020 insgesamt 42.507 Unternehmen bis 50 Mitarbeitende einen Antrag auf NRW-Soforthilfe gestellt und 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro erhalten. Damit gingen 164.679.300 Euro an Unternehmen in der Region. Seit Ende 2020 sind die Antragssteller:innen landesweit aufgerufen worden, die NRW-Soforthilfe gemessen an den tatsächlichen Umsätzen aus dem Frühjahr 2020 abzurechnen. Ein unkomplizierter Zugang zum Abrechnungsverfahren ist aktuell noch möglich.