Zum Jahresende 2023 haben über zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren rund 9 000 bzw. 0,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte (11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes) Mindestsicherungsleistungen bezogen.

 

Die Mindestsicherungsquote lag in den vergangenen Jahren zwischen 10 und 12 Prozent

In den letzten 19 Jahren schwankte die Quote zwischen 10,0 und 12,0 Prozent. Im Jahr 2016 gab es einen Höchststand mit einer Mindestsicherungsquote von 12,0 Prozent bzw. 2,15 Millionen betroffenen Menschen. In 2023 lagen die Quote mit 11,0 Prozent als auch die Zahl der Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen (2 Millionen) niedriger. Gegenüber dem Vorjahr stieg Ende 2023 die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen um rund 9 000. Die Mindestsicherungsquote blieb konstant bei 11,0 Prozent.

 

Regional unterscheiden sich die Mindestsicherungsquoten stark

Die höchsten Mindestsicherungsquoten sind im Ruhrgebiet zu finden. An der Spitze liegt Gelsenkirchen mit 22,1 Prozent, so dass dort jeder Fünfte auf diese Leistungen angewiesen ist. Danach folgen Dortmund, Gladbeck, Essen und Herne mit über 17 Prozent. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2023 mit 3,5 Prozent die Gemeinde Roetgen in der Städteregion Aachen. Weitere Ergebnisse zum Thema stehen unter http://url.nrw/SBE für alle Städte und Gemeinden
Nordrhein-Westfalens in der Landesdatenbank zur Verfügung.

 

Diese und weitere Ergebnisse finden Sie auch auf unserer Themenseite Armut:
https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut

 

Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen: „Grundsicherung für Arbeitsuchende” (Bürgergeld nach dem SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

 

 

 

 

 

 

Pressemeldung IT.NRW