Wappen-NRWDie Landesregierung hat grünes Licht gegeben für den Vorstoß von Verkehrsminister Michael Groschek, im Bundesrat eine drastische Erhöhung der Bußgelder für widerrechtliche, vorsätzliche Lkw-Fahrten über „abgelastete“ (gewichtsbeschränkte) Brücken zu beschließen. Die Entschließung unter der Überschrift „Einführung eines neuen Tatbestandes in die Bußgeldkatalog-Verordnung mit einer erhöhten Geldbuße zum Schutze der Infrastruktur“ soll im Bundesratsplenum am
23.09. 2016 eingebracht und beschlossen werden.

 

Mit der Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so zu ändern, dass im Falle einer „vorsätzlichen Gefährdung einer volkswirtschaftlich unverzichtbaren Infrastruktur“ die Bußgelder deutlich erhöht werden. „Um wirklich die schwarzen Schafe abzuschrecken, brauchen wir Bußgelder in einer Größenordnung von 1.000 Euro“, forderte Groschek.

 

Hintergrund des Vorstoßes sind die Erfahrungen mit der Leverkusener Rheinbrücke der A1. Trotz der Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht ignorieren täglich bis zu 150 Lkw in beiden Fahrtrichtungen das Durchfahrtverbot. Vor der Sperrung querten an dieser Stelle täglich rund 20.000 Lkw den Rhein. Für die Schäden am Bauwerk ist eindeutig die Belastung mit schwerem Lkw-Verkehr ursächlich. Weitere Schädigungen könnten zur sofortigen und endgültigen Sperrung der Brücke für den gesamten Fahrzeugverkehr führen. „Eine Komplettsperrung auch für die täglich über 100.000 Pkw auf der Brücke müssen wir unbedingt verhindern“, so Groschek.

 

Nach den Erfahrungen der Polizei überqueren zumindest einige der Lkw-Fahrer die Leverkusener Brücke vorsätzlich, nicht versehentlich. Insbesondere im Wiederholungsfall ist von Vorsatz auszugehen. Die nach wie vor hohe Zahl von rund 150 Lkw-Überfahrten pro Tag in beiden Fahrtrichtungen zeigt, dass die heute gültigen Bußgelder in Höhe von 75 Euro und 150 Euro bei Vorsatz keinesfalls hoch genug für eine wirksame Abschreckung sind.

 

Da in Zukunft überall in der Bundesrepublik mit weiteren Brückensperrungen für Lkw wie an der A1 in Leverkusen, an der Schiersteiner Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden oder an der Fechinger Talbrücke im Saarland (A6) gerechnet werden muss, will NRW die anderen Bundesländer von der Verschärfung der Bußgelder überzeugen. „Abschreckende Bußgelder sind der beste Schutz für unsere Infrastruktur. Jedenfalls können wir in Zukunft nicht überall, wo Brückensanierungen erforderlich sind, für Millionenbeträge Schrankenanlagen wie jetzt an der A1 aufbauen“, so Groschek.