Die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge gehört zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG, dessen Wahrnehmung durch eine interkommunale Zusammenarbeit erfolgen kann. Das Ausschreibungs- und Vergabewesen ist ein verhältnismäßig komplexes Aufgabengebiet, in dem es relativ häufig Änderungen der rechtlichen Vorgaben gibt. Mit Errichtung der Zentralen Vergabestelle des Kreises Lippe zu Beginn des Jahres 2016 reagierte der Kreis Lippe auf die notwendig gewordene Spezialisierung. Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunale Kooperation Vergabewesen“ wird geregelt, dass die Stadt Blomberg – einschließlich der Eigenbetriebe – die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gegen Kostenerstattung durch den Kreis Lippe wahrnehmen kann.

 

Die Wahrnehmung der Aufgaben des Vergabewesens auf Grundlage der HIER einzusehenden Grundlage erfolgt unter Beachtung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung auf freiwilliger Basis. Die Übergabe der Wahrnehmung der Aufgaben des Vergabewesens an die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe hat für die Stadt Blomberg Vorteile hinsichtlich der Sicherung der vergaberechtskonformen Ausführung der öffentlichen Aufträge. Durch eine interkommunale Kooperation können Synergien aus der Bündelung der Aufgabenwahrnehmung genutzt werden. Ziele der Zusammenarbeit sind eine effektive Aufgabenwahrnehmung und eine Reduzierung des Gesamtaufwandes. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Stadt Blomberg stimmte der Hauptausschuss in seiner gestrigen Sitzung einstimmig zu.