Unter diesem Motto wendet sich der Beirat der Deutschen Stiftung Organtransplantation in der Region Nordrhein-Westfalen noch einmal an alle Bundestagsabgeordneten aus NRW. Wie Dr. Theodor Windhorst, Ehrenpräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Professor Dr. Richard Viebahn vom Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum als Vorsitzende dieses Gremiums mitteilten, erwarten die ca. 4.000 Patienten, die in NRW auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen, das Ergebnis der Abstimmung im Bundestag über die Widerspruchslösung mit großer Spannung.

 

Windhorst und Viebahn wiesen darauf hin, dass eine klare gesetzliche Regelung jeden Bürger – sei es als Befürworter oder als Skeptiker gegenüber der Organspende – abholen müsse. Es sei für den Prozess der Organspende in Deutschland von ausschlaggebender Bedeutung, dass das Thema in der Bevölkerung präsent sei und dass eine möglichst hohe Anzahl von Bundesbürgern hierzu eine dokumentierte Meinung habe, die dann in dem – freilich extrem seltenen Fall – eines Hirntodes auch vorliege und belastbar sei.

 

Da die Patienten auf den Wartelisten in der Regel mit ihrem schweren Krankheitszustand beschäftigt seien, fehle hier ein klassisches „Sprachrohr“ – die Transplantationsmediziner, die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Selbsthilfegruppen sähen sich daher in der Pflicht, die Rechte dieser Patienten deutlich zu machen.

 

Aus Sicht der deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird diesen Erfordernissen durch die Widerspruchslösung am besten gedient – sie geht von der Mündigkeit des Bürgers aus, der im Stande ist, sich entsprechend zu entscheiden. Wie in den umliegenden Ländern Europas, die in der überwiegenden Mehrzahl die Widerspruchslösung praktizieren, werden im Falle eines Hirntodes selbstverständlich auch die Angehörigen gehört – der vorliegende Gesetzentwurf sieht dieses auch bindend vor.

 

Es werde begrüßt, dass auch die Zustimmungslösung das Problem als solches erkannt habe. Die Argumente der Befürworter würden respektiert, wenngleich sie die Lebensrealität in der Organspende in Deutschland nicht verändern können. Gleichwohl sei unter dem Motto „nach dem Votum ist vor der Umsetzung“ die betreffende Parlamentsentscheidung mit Leben zu erfüllen, also Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen und in der Transplantationsmedizin, erklärten Windhorst und Viebahn.