Brandschutzplan durch Hauptausschuss
Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr so genannte Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan versteht sich als ein Handlungskonzept zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes. Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung vom 10. März 2015 über den neuen Brandschutzplan 2015 […]