Der Rat der Stadt Blomberg hatte in seiner Sitzung am 06.02.2020 beschlossen, den Tagesordnungspunkt „Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gem. § 29 Abs. 3 GO NW i.V.m. § 30 GO“ als nichtöffentliche Angelegenheit abzusetzen und im Sinne des öffentlichen Interesses den Vorwurf der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht öffentlich weiter zu diskutieren. Eine Nachfrage bei der Kommunalaufsicht hatte ergeben, dass aus aufsichtsbehördlicher Sicht gegen die Beratung und Beschlussfassung in der vorliegenden Sache in öffentlicher Ratssitzung keine Bedenken bestehen. Gem. § 30 Abs. 1 GO NW haben Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben oder in ein Ehrenamt Berufene, über die dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben oder vom Rat beschlossen oder vom Bürgermeister angeordnet sind, Verschwiegenheit zu wahren. Die Verschwiegenheit ergibt sich beispielsweise konkludent aus dem Umstand, wenn eine Angelegenheit im nicht öffentlichen Sitzungsteil beraten worden ist. Wer die Pflichten i.S. des § 30 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW verletzt, kann gem. § 30 Abs. 6 GO NW zur Verantwortung gezogen werden. Dabei gilt § 29 Abs. 3 GO NW entsprechend. Danach kann der Rat ein Ordnungsgeld bis zu 250 € und für jeden weiteren Fall der Wiederholung ein Ordnungsgeld bis zu 500 € festsetzen.

 

Ratsherrn Timo Broeker wird nun vorgeworfen, dass er in der Haushaltsrede in der Sitzung des Rates am 19.12.2019 Informationen aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 30.10.2019 (TOP 8 „Verleihung des Heimatpreises“) und aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 04.11.2019 (TOP 14 „Verleihung des Heimatpreises“) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Weiterhin ist Ratsherr Broeker in seiner Haushaltsrede auf den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt „Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK), hier: Neugestaltung Mehrzweckhalle und Umfeld Festplatzfläche Istrup – Auftragsvergabe zur Erstellung der Festplatzfläche“ TOP 21 der Ratssitzung am 19.12.2019 eingegangen.

 

„In diesem Zusammenhang hat Ratsherr Broeker in unzulässiger Weise eine noch zur Beratung ausstehende Auftragssumme der Öffentlichkeit konkret zugänglich gemacht. Erschwerend kommt hinzu, dass hier die Auftragssumme völlig falsch beziffert worden ist. In dem Anhörungsverfahren Beteiligter gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) wurde dem Beteiligten die formelle Gelegenheit gegeben, sich in der Angelegenheit bis zum 21.01.2020 zu äußern. Von dem Anhörungsrecht hat Ratsherr Broeker keinen Gebrauch gemacht, sich aber in der Ratssitzung am 06.02.2020 mündlich geäußert. Die Protokollierung diesbezüglich hat er in der Zwischenzeit beanstandet (s.h. DS-Nr. 43/2020 im nichtöffentlichen Teil der heutigen Ratssitzung)“, heißt es dazu im Ratsinfomanagement der Stadt Blomberg.

 

Der Rat wurde nun in gestriger Sitzung gebeten, die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht festzustellen und gem. § 29 Abs. 3 GO NW i.V.m. § 30 GO NW ein Ordnungsgeld festzusetzen. In der Vergangenheit gab es einen Fall, bei dem der Rat der Stadt Blomberg ebenfalls über eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht beraten musste. Am 14.09.2016 gab es ein Verfahren bei dem aufgrund der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 € festgesetzt wurde(DS-Nr. 103/2016). Verwaltungsseitig wird diese ehemalige Verfehlung eines anderen Ratsmitgliedes jedoch als minderschwer gegenüber dem aktuellen Sachverhalt gewertet.

 

Bürgermeister Klaus Geise erklärte in der Sitzung, dass durch einen Artikel in der Landeszeitung weitere Sachverhalte öffentlich gemacht worden seien, er den Sachverhalt in vier Teilbereiche aufgegliedert habe, die er vor Eröffnung der Aussprache zunächst vortragen wollen würde und bat inständig um Debattendisziplin.

 

  1. Öffentlichkeit/ Nichtöffentlichkeit

War die Debatte um die Verhängung eines Ordnungsgeld zunächst in der Nichtöffentlichkeit geführt worden, so soll diese nun, nach Rücksprache und Stellungnahme mit bzw. von der Kommunalaufsicht nun im öffentlichen Teil fortgeführt werden. Da die Nichtöffentlichkeit bereits durchbrochen sei, zentrale Dinge der Öffentlichkeit durch das Fehlverhalten zugänglich gemacht worden seien, ist diese nun auch nicht länger zu wahren und die weiteren Diskussionen können im öffentlichen Teil der Ratssitzung geführt werden. Dazu gehöre auch die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse was die Verleihung des Heimatpreises angehe. Hier wurde mit 14 Jastimmen bei einer Enthaltung für den Preisträger https://medien-lippe.de/heimatpreises-2019-verliehen/

votiert – die Ortsvorsteherinnen von Brüntrup und Höntrup hatten an der Abstimmung teilgenommen.

 

Geise zitierte Timo Broeker, der gegenüber der Presse erklärt hatte: „Ursprünglich hätte die Abstimmung über die Vergabe des Preises öffentlich sein sollen. Hier wurde ohne Not etwas nichtöffentlich gemacht.“ Diesen Vorwurf wies Bürgermeister Geise entschieden zurück, es sei lediglich die Rede von „könnte“ (… die Abstimmung öffentlich) die Rede gewesen. Auch habe Ratsherr Broeker zu keiner Zeit darauf bestanden die Abstimmung im öffentlichen Teil der Sitzung durchführen zu lassen. Auch von dem Terminus „ohne Not“ distanzierte Geise sich: „Das stimmt so nicht. Wir haben im Vorfeld darüber diskutiert wie wir das angehen. Bei einer öffentlichen Diskussion wäre schon der Zweitplatzierte ein Verlierer gewesen, für eine sachgerechte Entscheidung wäre also eine öffentliche Diskussion nicht zielführend, somit also falsch gewesen. Zudem hat Herr Broeker den Sachverhalt erst am 19.12.2019 thematisiert.

 

  1. Befangenheit

 

Ganz nüchtern bleibt nach Bürgermeister Klaus Geise festzustellen, dass das Mitwirken der „Befangenen“ nicht entscheident gewesen ist, somit ohne Auswirkungen auf den Beschluss selbst blieb. Tatsächlich hätten sich die befangenen Ratsmitglieder Kleemann und Vollmer erklären müssen – es wäre wünschenswert gewesen. Verstöße gegen die Befangenheit sind vom Rat festzustellen, Sanktionen bedarf es an dieser Stelle nicht.

 

Friedrich Wilhelm Meier (CDU): Wenn die Ortsvorsteherinnen befangen sind, dann sind es doch die anderen Ortsbewohner wie zum Beispiel Herr Borchard, Herr Albrecht, Frau Niedermeier, etc… auch und müssten sich ebenfalls enthalten haben. Und eben nicht nur die Ortsvorsteherinnen.

 

Klaus Geise: Wir haben das mit der Kommunalaufsicht besprochen, deren Aussage ist bindend. Die Pflegeverträge zwischen Dorfgemeinschaft und Verwaltung wurden von den Ortsvorstehern unterzeichnet, darin liegt die Sache begründet. Aber ich bin bei Ihnen, wenn man vor Ort (in einem der begünstigten Ortsteile) lebt, dann ist man natürlich auch betroffen, die Ortsvorsteher kraft Amtes aber einfach stärker. Bei dem Terminus „Der böse Schein“ könnte man mit negativer Phantasie auf Gedanken kommen. Es muss jeder selbst entscheiden wo man sich aufgrund von Befangenheit aus einer Abstimmung heraushält. Ihre Bedenken kann ich in Teilen jedoch verstehen.

 

Friedrich Wilhelm Meier (CDU): Was hätte das auch für Auswirkungen wenn wir uns befangen fühlen. Wir wollen immer das Ehrenamt stärken und hauen denen jetzt mit der Plattschippe vor den Kopf. Bald sitzt hier keiner mehr und keiner übernimmt ein Ehrenamt oder den Posten des Ortsvorstehers.

 

Klaus Geise: Ganz so kritisch sehe ich das nicht aber den Ansatz dahinter kann ich verstehen.

 

Günther Borchard (SPD): Ich kann mich Herrn Meier anschließen. Die Ortsvorsteher sehe ich stellvertretend für ehrenamtliches Engagement stehend, einer muss den Namen hergeben und eine Vereinbarung unterzeichnen. Da bin ich nicht bei der Kommunalaufsicht. Aber was nützt es einen längeren Streit mit der Aufsicht anzufangen.

 

Der Rat der Stadt Blomberg hat bei 16 Jastimmen und einer Enthaltung festgestellt, dass gegen die Offenbarungspflicht verstoßen wurde, die Sanktionslosigkeit ergibt sich hier jedoch aus dem Gesetz.

 

Sonja Vollmer (SPD): Ich habe im Leben nicht daran gedacht das ich befangen sein könnte. Ich habe mich gefreut, dass meine ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sich über den Preis freuen können. Wenn das nicht in Ordnung gewesen ist möchte ich mich entschuldigen. Die entstandene Mehrarbeit für die Verwaltung tut mir sehr leid, im Nachgang hätte ich da auch selbst drauf kommen können, aber habe wirklich im Leben nicht daran gedacht, dass so etwas dabei herauskommen kann.

 

 

Im dritten Teilbereich ging Bürgermeister Klaus Geise erneut auf den angesprochenen Zeitungsartikel vom 9. Mai ein. „Für Herrn Broeker sieht die Preisverleihung dem Artikel nach aus wie eine Vorteilsnahme im Amt. Es wäre dann an ihm gewesen Anzeige zu erstatten statt Sachverhalte in der Haushaltsrede zu erwähnen. „Ich wollte einfach nicht das die damit durchkommen“ ist ein weiteres Zitat, hieraus ergeben sich nach Ansicht der Kommunalaufsicht eventuell sogar strafrechtliche Aspekte: Die Vorteilsannahme im Amt und Verleumdung bzw. falsche Verdächtigung. Die Kommunalaufsicht hat uns dazu geraten das überprüfen zu lassen und ich habe den Vorgang nun an die Staatanwaltschaft Detmold zur Prüfung übergeben.  Daher bitte ich hier zunächst um keine große Aussprache im Detail, das müssen nicht Kommunalrechtler sondern Strafrechtler überprüfen, das ist nicht mehr unser Job, da maße ich mich auch kein Urteil an.

 

Sonja Vollmer (SPD): Die Kopie des Artikels liegt uns allen hier vor. „Vorteilsnahme von Ratsmitgliedern“? Da fühle ich mich ernsthaft betroffen. Ich kann gar nicht zum Ausdruck bringen wie sehr betroffen. Ich habe für mein Dorf gehandelt und nicht etwa mir selbst etwas in die Tasche gesteckt. Ich bin wirklich voll aus der Fassung und werde das auch selbst noch juristisch prüfen lassen.

 

Die 4. und letzte Kategorie zu diesem Tagesordnungspunkt sollte sich dann mit der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht befassen. Unsere Redaktion hatte Ratsherrn Timo Broeker im Vorfeld Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gegeben, diese verlas er im Rahmen der gestrigen Ratssitzung wie folgt:

 

Erklärung zum Vorwurf der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mir wird vorgeworfen, die Verschwiegenheit verletzt zu haben.

Gem. § 30 Abs. 1 GO NW, dessen Gültigkeit ich ausdrücklich nicht in Frage stelle, ist vor allem über Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, deren Geheimhaltung der Natur nach erforderlich ist.

 

Bei der Frage nach der Vorgehensweise zur Verleihung des Heimatpreises hatten die Grünen eine unabhängige Jury vorgeschlagen. Im öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung vom 27.3.2019 wurde zum Procedere zur Verleihung des Heimatpreises aber beschlossen, dass „zuerst eine Aussprache über die Kandidaten zur Vorberatung im nicht öffentlichen Teil einer Hauptausschusssitzung stattfinden soll und daraufhin die Entscheidung dann in öffentlicher Sitzung des Rates ohne Aussprache stattfinden könnte.“

 

Trotzdem wurde die Entscheidung dann ohne Not in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen. Im Ergebnis wurde der mit 5000 € dotierte Heimatpreis für die Friedhofspflege vergeben.

In dieser nicht-öffentlichen Abstimmung haben Ratsmitglieder, die selbst im Kreis der Preisträger sind, mit abgestimmt. Ein Ratsmitglied hat daraufhin den Preis persönlich vom Bürgermeister in Empfang genommen.

Diese Ratsmitglieder waren nicht nur befangen, sie haben direkt vom dem Preis profitiert. Dies ist in mehrfacher Hinsicht für mich und die Blomberger Grünen nicht hinnehmbar. Es ist zuerst einmal unfair gegenüber den anderen Kandidaten. Viel schwerwiegender ist der Umstand, dass hier ein Preisgeld im Spiel ist und die betroffenen Ratsmitglieder im Kreise derer sind, die davon profitieren. Dabei ist es unerheblich, ob das Geld am Ende dem ehrenamtlichen Engagement zu Gute käme. Auch im Kreise der Ehrenamtler kann es nicht sein, dass sich Kommunalpolitiker Vorteile gegenüber anderen verschaffen.

Genau solch ein Verhalten ist der Grund, weshalb immer mehr Menschen das Vertrauen in die Politik verlieren. Ich bin von den Blomberger Bürgerinnen und Bürgern mit einem Mandat in den Stadtrat gesendet worden. Dort habe ich mich zum Wohle der Stadt verpflichtet. Ich habe mich nicht zum Wohle persönlicher Interessen von Ratsmitgliedern verpflichtet.

 

Timo Broeker, 18.05.2020

 

In Ergänzung erklärte Ratsherr Broeker, dass er sehr wohl und mehrfach in den Sitzungen darauf hingewiesen habe die Beratungen über den Haushaltspreis öffentlich abzuhalten, es sei nicht so, dass eich dazu nicht geäußert habe.

 

Bürgermeister Klaus Geise erklärte: Ich bin menschlich enttäuscht, was ich Ihnen im Vorfeld der Sitzung freundschaftlich gesagt habe, haben Sie völlig ignoriert. Bei den Teilpunkten 1 bis 3 hätten Sie gerne mitwirken können, bei Punkt 4 hatte ich Sie gebeten sich als Befangen zu erklären. Dieses faire Verhalten sollte dazu dienen Herrn Broeker nicht in ein offenes Messer laufen zu lassen. So sollten Sie nicht mit dem Rat der Stadt Blomberg umgehen. Das Recht (Hinweis auf Erklärung Befangenheit) steht mir eigentlich nicht zu. Darüber habe ich sie aber dennoch in Kenntnis gesetzt. Ich bedaure dass sehr, das sie sich nicht als befangen erklärt haben. Sie bekommen jetzt das Mikro nicht erneut.

 

Nach dieser deutlichen Ansage hat Ratsherr Broeker um 20:04 Uhr die Mensa (ersatzweiser Sitzungssaal) verlassen und die weitere Diskussion erfolgte in seiner Abwesenheit. Klaus Geise führte fort:

 

Es gibt zwei Vorwürfe in Richtung des Ratsherrn Broeker. Das Thema der Auftragsvergabe (800.000 Euro – IKEK), dazu die Stellungnahme von Herrn Broeker sich für diesen „Lapsus“ bereits entschuldigt zu haben. Eine Entschuldigung habe ich an keiner Stelle wahrgenommen.

 

Der zweite Vorwurf ist gravierender, hier geht es um die Befangenen. Beide Vorwürfe sind dokumentiert. Hier handelt es sich um einen Verstoß mit Vorsatz, mit Wissen und Wollen, der bis heute immer wieder wiederholt wurde. Es geht um das große Ganze. Es obliegt einem Ratsherrn nicht wann er die Öffentlichkeit herstellt. Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel. Ich sehe eine große Gefahr für die Verschwiegenheitsverpflichtungen. Es geht hier nicht um ein Versehen im Eifer des Gefechts, ich zitiere: „Ich wollte einfach nicht das die damit durchkommen.“ Es geht hier um mehr. Um das Vertrauen und das Klima in den Ausschüssen und dem Rat.

 

Geise eröffnete nun die Aussprache

 

Rolf Schlüter (SPD): Ich sage ja recht selten etwas, aber seit der Ratssitzung im Februar habe ich einen dicken Hals. Ich habe mich stetz für einen Ausgleich eingesetzt und bis Februar gedacht es kommt eine Entschuldigung. Doch mit dem erbärmlichen Auftritt in der Februarsitzung ist mein Harmoniebedürfnis entschwunden. Die Art und Weise wie Herr Broeker sich zu rechtfertigen versuchte ist erbärmlich. Ich bin menschlich sehr enttäuscht und hätte gerne gefragt ob er sich in dieser Runde noch richtig aufgehoben fühlt.

 

Klaus Peter Hohenner (SPD): Ich kann die Worte von Rolf Schlüter nachvollziehen, auch ich konnte nicht richtig schlafen. Die Vertraulichkeit des Wortes ist ein hohes Gut. Es sollte hier nichts auf die Goldwaage gelegt werden um man kann seine Meinung von vor der Sitzung noch im Laufe der Sitzung ändern – so sehe ich meine Tätigkeit im Rat. Ich war beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet, hier in unserer Funktion sind wir es auch und zwar über Parteigrenzen hinaus. Ich habe das Gefühl das es hier um etwas parteiisches geht und nicht mehr „um alle Blomberger“ wofür wir hier sind. Nur weil ihm die getroffene Entscheidung (Preisvergabe) nicht gefällt kann er sich nicht so verhalten. Ich weiß wie schwer es sich die Beteiligten gemacht haben sich für eine Sache zu entscheiden. Die Bürger (in den Ortsteilen) haben neben Arbeitskraft auch eigenes Geld in die Hand genommen. Hier zu behaupten es sei eine Vorteilsnahme im Amt ist so weit weg, ich kann das nicht verstehen. Wir wollen den Heimatpreis nicht zerreden, preiswürdig waren alle vorgeschlagenen. Der gesetzliche Rahmen sieht Sanktionen im Bereich von 50 bis 250 Euro vor. Wie wir das ahnden, mit Blick auf sein Verhalten auch jetzt im Nachgang? Als Strafverteidiger war ich immer recht milde, ich will hier aber keinen Vorschlag machen, wir sind aber in einem Bereich wo das nicht mehr angebracht ist.

 

Günther Borchard (SPD): Es ist überdeutlich geworden, dass Herr Broeker das, was er als kritikwürdig ansieht, er auch uns gegenüber ansprechen wollte. Er hat es aber über mehr als zwei Monate unterlassen. Es riecht für mich danach, dass etwas gesucht wurde um sich zu profilieren und sowohl den Preis, als auch die Preisträger, zu mindern. Ich möchte die Vorwürfe auf Schärfste zurückweisen, da kein Ratsmitglied Vorteile gezogen hat.

 

Marin Stork (FBvB) verlas eine Stellungnahme der FBvB wie folgt: Der Ratsherr Broeker wirft einigen Ratsmitgliedern von Dorfgemeinschaften, die Friedhöfe pflegen müssen, vor, dass sie bei den Beratungen / Abstimmungen, für die Vergabe des Heimatpreises an diese Gruppen gestimmt hätten. Sie seien befangen gewesen und hätten sich Vorteile verschaffen wollten. Diesen Vorwurf weisen die FBvB auf schärfste zurück, zumal hierdurch kein Ratsherr persönliche Vorteile hatte. Richtig ist, dass in der Hauptausschusssitzung vom 30.10.2019 über alle eingegangenen Vorschläge zum Heimatpreis intensiv beraten wurde. Hierüber wurde jeweils einzeln abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis im Rat vom 04.11.2020 war bei drei Neinstimmen und einer Enthaltung ebenso eindeutig wie die Abstimmungen im Hauptausschuss. Auch ohne die Ratsmitglieder die angeblich persönlich betroffen sind wäre das Abstimmungsergebnis angesichts der klaren Ergebnisse zugunsten der Dorfgemeinschaften ausgefallen. Ferner ist zu bedenken, dass in den von der Friedhofsschließung betroffenen Dörfern erhebliche Spenden gesammelt wurden, um die eigenen Friedhöfe zu erhalten. Das zeigt, wie wichtig den Dorfgemeinschaften der Erhalt dieser Einrichtung ist. Der Friedhof ist nicht nur ein Ort des Gedenkens sondern auch eine Möglichkeit für soziale Kontakte. Eine Konzentration von Friedhöfen würde es älteren Einwohnern nicht nur erschweren, die Gräber zu besuchen, sondern es würde außerdem zu mehr Verkehr führen. Auch vor diesem Hintergrund ist das Agieren des Ratsherrn von Bündnis 90/ die Grünen, Herrn Broeker, wenig nachvollziehbar, zumal darüber diskutiert wird, ob das Friedhofswesen nicht Kulturgut werden soll. Festzustellen ist allerdings, dass Herr Broeker zwei Mal nichtöffentliche Sitzungsinhalte öffentlich machte. Erstens wurden Abstimmungsergebnisse zum Heimatpreis öffentlich gemacht, zweitens wurden in der Haushaltsrede nichtöffentliche Kosten des Kunstrasenplatzes in Istrup genannt. Diese waren nicht nur auf der Homepage von Bündnis 90 / Die Grünen sondern auch in anderen Öffentlichen Medien zu lesen. Wir selbst waren als FBvB einmal vom Vorwurf der Verschwiegenheitsverletzung betroffen, da wir in der Nelkenzeitung über einen Interessenten für das Integrationszentrum berichteten. Wir haben uns dafür entschuldigt und die vom Rat festgelegte Summe gezahlt. Herr Broeker entschuldigte sich bisher leider nicht, so dass wir befürchten, dass sich durch sein Agieren das zukünftige Klima im Rat und in den Ausschüssen verschlechtern wird.

 

Hans-Adolf Albrecht (FDP): Wir haben ausgiebig über den Preis diskutiert und ich hatte mich damals über das Abstimmungsverhalten von Herrn Broeker sehr gewundert. Wenn Dorfausschüsse und Ortsvorsteher, die als Mittelsleute zwischen Bevölkerung und Verwaltung fungieren, in schwierige Situation kommen, nur weil eine Partei eine andere Meinung hat und Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptiert, dann zeigt mir das wo wir hingekommen sind. Ich finde daher gut, dass die Sache an Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Wir haben bald Wahlen. Populisten versuchen immer Stimmung zu machen und wir müssen aufpassen. Auch ich bin menschlich sehr enttäuscht. Nie habe ich von Herrn Broeker etwas wahrgenommen, was mit dem Wort Entschuldigung in Verbindung zu bringen ist.

 

Friedrich-Wilhelm Meier (CDU): Die Art und Weise war nicht in Ordnung. Ich bin auch ein stückweit verzeihlich. Wenn man sich aber verrent, dann gibt es irgendwann auch keinen Ausweg mehr. Die Vorredner haben alles gesagt, was auch die CDU so sieht, das kann man stehen lassen. Was mich noch interessieren würde: Wenn wir so konsequent unterwegs sind, müssen wir den Preis dann rückabwickeln?

 

Bürgermeister Klaus Geise: Nein, das Ergebnis steht nicht in Frage, aber der Preis ist ein Stück weit beschädigt durch die Verwendung der Vokabel „Trostpreis“. Jeder für sich muss den eigenen Maßstab anlegen wann er sich als befangen erklärt. Der Disput mit Herrn Broeker ist im Kontext zu sehen. Er ist schriftlich angefordert worden (Anhörung) eine Erklärung abzugeben. Erst auf meine Nachfrage in der letzten Ratssitzung hat er sich geäußert, aber nichts Neues ausgeführt. Er hätte wissen müssen, dass er sich in dieser hier laufenden Diskussion als befangen hätte erklären müssen.

 

Friedrich-Wilhelm Meier (CDU): Bei aller Hitzigkeit ist auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Es sollte im Interesse aller sein hier auch weiterhin gut arbeiten zu können und das Ehrenamt auszufüllen.

 

Bürgermeister Klaus Geise: Die Schwere dessen was in die Öffentlichkeit hinausgetragen wurde ist die eine Sache, die Nichteinsicht und die Wiederholungen sind die andere Seite. Ich würde bei der Sanktionierung nach oben noch etwas Luft lassen und halte 200 Euro in Würdigung der Umstände als richtig.

 

Gegenvorschläge aus dem Rat gab es nicht, bei einer Enthaltung wurde am Ende mit 17 Jastimmen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 200,- Euro gegen Ratsherrn Timo Broeker gestimmt.

 

Kommentar der Redaktion: Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen noch auf Timo Broeker zukommen bleibt abzuwarten. Als Redaktion haben wir bereits mehrfach für ehrenamtliches Engagement in der Lokalpolitik geworben. Es bleibt daher letztlich zu hoffen, dass die Angelegenheit ein friedliches Ende wird finden können. Tatsächlich mag Ratsherr Broeker hier „über die Stränge“ geschlagen haben, doch leistet auch er als Ehrenamtler einen Beitrag für die Stadt Blomberg. Die Gefahr, die sich aus dieser Angelegenheit ergibt besteht, hier halten wir es mit der Einschätzung von Friedrich-Wilhelm Meier, ist künftig fehlende Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen. Einen Freibrief soll und darf es natürlich auch für Verantwortungsträger nicht geben – ein deutliches „Auf die Finger hauen“ ist erfolgt, kann man es damit gut seinlassen?