Rat-der-Stadt-Blomberg

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Wie zu erwarten, ist der Rat in seiner gestrigen Sitzung den Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse gefolgt. Ergänzend den vorangegangenen Berichterstattungen unserer Redaktion hier die Abstimmungsergebnisse:

 

1. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Blomberg (Verkaufsoffene Sonntage am 8. Mai zum Blumen und Bauernmarkt und am 21. August zum Königinnentag) – bei zwei Neinstimmen und einer Enthaltung beschlossen.

 
2. Erhebung von Elternbeiträgen. Der Rat hat in der gestrigen Sitzung der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich einstimmig zugestimmt. Der zu leistende monatliche Elternbeitrag ist vom Jahreseinkommen abhängig und wird wie folgt festgelegt:

 

Einkommen bis zu 17.500 € 0 € Beitrag
Einkommen bis zu 25.000 € 25 € Beitrag
Einkommen bis zu 37.000 € 60 € Beitrag
Einkommen bis zu 50.000 € 85 € Beitrag
Einkommen bis zu 60.000 € 100 € Beitrag
Einkommen bis zu 70.000 € 110 € Beitrag
Einkommen bis zu 80.000 € 120 € Beitrag
Einkommen über 80.000 € 130 € Beitrag

 

Für die Berechnung des Einkommens gelten die Regelungen des § 3a. Die Elternbeiträge werden direkt von der Stadt Blomberg erhoben.

 
3. Vorrangflächen für Windkraftanlagen

 

Den Abwägungsvorschlägen für die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlegen und der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bei einer Neinstimme zugestimmt. Bürgermeister Klaus Geise würdigte diesen Tagesordnungspunkt nach der Abstimmung und erklärte, dass die Stadt Blomberg mit Abschluss dieses Verfahrens, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung, nun für Planungs- und Rechtssicherheit gesorgt habe. Die Stadt übernehme damit einen aktiven Part hinsichtlich der Energiewende.

 

4. Für den nachstehenden Beschlussvorschlag hinsichtlich des Bebauungsplanes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes“:
1.) Den beigefügten Abwägungsvorschlägen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/29 „Gewerbegebiet östlich des Flachsmarktes“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gefolgt.
2.) Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen und die 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/29 wird als Satzung beschlossen.
sprach sich der Rat einstimmig aus.

 

In der Sitzung am 3. April 2014 wurden überarbeitete Pläne zur Erweiterung des Logistikzentrums für die Firma Phoenix Contact vorgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Dieses Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 20. Januar bis zum 19. Februar 2016 durchgeführt. Das Planungsbüro Reinold hat nunmehr alle städtebaulichen und naturschutzfachlichen Belange gewichtet und hieraus eine Empfehlung für die Behandlung der Stellungnahmen mit den zukünftigen Festsetzungen und Darstellungen erarbeitet. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und hatte dem Rat der Stadt Blomberg empfohlen, der Änderung der Bauleitpläne zuzustimmen.