Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Lippe weist darauf hin, dass es für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze eine Schutzzeit vom 1. März bis zum 30. September gibt. Mit dem Frühling und der zunehmenden Tageslänge beginnt bei vielen Tierarten die Brutzeit. „Daher dürfen während dieser Zeit speziell Hecken nicht beseitigt und nicht ‚Auf-den-Stock’ gesetzt werden, das heißt, sie dürfen nicht 20 bis 50 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten werden“, erklärt Bernd Mühlenmeier vom Fachgebiet Landschaft und Naturhaushalt des Kreises. Form- und Pflegeschnitte dürfen allerdings nach der ersten Wachstumsperiode im Juni und Juli vorgenommen werden. Dies dient zum Beispiel an Straßen und Wegen der Verkehrssicherheit. Aber auch hier ist Rücksicht auf brütende Vögel zu nehmen.
Vor allem Vögel wie Zaunkönig, Heckenbraunelle oder Mönchsgrasmücke nisten in Hecken und Sträuchern und brauchen ungestörte Rückzugsmöglichkeiten. Da die Genannten zu den besonders geschützten Arten gehören und auch ihre Nist- und Brutstätten unter Schutz stehen, gilt das Verbot nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für private Hausgärten und Parks. Werden Hecken erst im März oder April geschnitten, wird oft entweder das ganze Nest zerstört oder brütende Vögel verlassen ihr Nest und brechen die Brut ab.