Für Ortsvorsteher Thomas Spieker (CDU, Tintrup) scheint das Maß voll zu sein. Der Eigentümer eines Gebäudes im Blomberger Ortsteil kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und nun sollte der Hauptausschuss über einen von Spieker wie folgt vorgelegten Antrag lt. §24 der Gemeindeordnung und des Dorfausschusses Tintrup entscheiden:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Jahren steht das Haus Reelkirchenerstr. 9 leer und unbewohnt. Der Eigentümer kümmert sich weder um das Haus noch um die Pflege des Grundstückes. Mittlerweile ist der Bürgersteig nur noch zu 2/3 benutzbar oder auch fast gar nicht mehr, da aus allen Plattenritzen mittlerweile Rasenbüsche und angrenzende Sträucher vom Grundstück auf dem Bürgersteig wachsen. Im Juli 2018 habe ich persönlich beim Bauamt nachgefragt, mit der Bitte den Eigentümer zu ermitteln und Um an seine Verkehrs – und Sicherungspflicht zu erinnern, und wenn nicht möglich den vorgefundenen Zustand durch den Baubetriebshof beseitigen zu lassen und dem Eigentümer die Kosten in Rechnung zu stellen. Nach Aussage des Bauamtleiters sollte dies in ca. 4 erledigt sein!, Leider ist bis man heutigen Datum gar nichts passiert!!!! Deshalb stellen wir den o.a. Antrag!!!

 

Begründung:
Jeder Bürger ist verpflichtet seiner Verkehrs – und Sicherungspflicht für sein Grundstück als auch für einen angrenzenden Bürgersteig zu sorgen. Aber es gibt immer wieder Ausnahmen von dieser Regelung und besonders dann wenn kein Bewohner greifbar ist oder nicht vor Ort wohnt. In unserem Falle ist das Gebäude schon seit Jahren unbewohnt. Da dort keine Pflege vorgenommen wird ist das Begehen des Bürgersteiges kaum noch möglich. Da aber auch in Tintrup immer mehr alte Einwohner auf eine Gehhilfe/ Rollator angewiesen sind können Sie diesen Teil des Bürgersteiges nicht benutzen. Sie sind gezwungen den Bürgersteig zu wechseln und die Fahrbahn zu queren welche an dieser und nicht nur dort mit erheblichen Gefahren verbunden ist!! Ebenso kann man angrenzenden Eigentümern kaum erklären warum Sie Ihrer Sicherungspflicht nachkommen sollen/ müssen wenn bei anderen Eigentümern anscheinend beide Augen zugedrückt werden. Der jetzige Zustand ist für die Anwohner nicht hinnehmbar!!!

 

Der Antrag auf Feststellung des Eigentümer Haus Reelkirchenerstr. 9 und Aufforderung zur Verkehrs – und Sicherungspflicht des Bürgersteiges des Grundstückes wurde vom Hauptausschuss in gestriger Sitzung einstimmig zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauen und Umwelt verwiesen.

 

Ein weiterer Antrag durch Ortsvorsteher Thomas Spieker auf Rückbau und Wiederherstellung des Urzustandes der Feldeinfahrt Immenweg 11-13 wurde ebenfalls zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauen und Umwelt verwiesen.