In der Sitzung vom 7. Februar 2019 (Ausschuss Bauen und Umwelt) hatten die Ausschussmitglieder über einen Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen zu beraten. Gefordert wurde die Aktualisierung der Gestaltungssatzung für Solaranlagen.

 

In der aktuellen Fassung heißt es unter Artikel 5:

 

Dachflächenfenster sind nur zulässig, soweit sie vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind. Solar- und Photovoltaikanlagen sind nur zulässig, wenn die Oberfläche matt und nicht reflektierend ist und der Aufbau nicht mehr als 15 cm beträgt. Die durch die Anlage abgedeckte Dachfläche muss in der Ausdehnung untergeordnet sein zu der Dachfläche und darf höchstens 15 % der Dachfläche, auf die die Anlage gebaut werden soll, abdecken. Gleiches gilt für in die Dachhaut integrierte Anlagen.

 

Der Vorschlag der beantragenden Fraktion sollte den Artikel wie folgt ersetzen:

 

Unter der Voraussetzung, vom öffentlichen Verkehrsraum aus nicht sichtbar zu sein, sind folgende Ein- und Aufbauten zulässig:

 

– Dachflächenfenster
– Solaranlagen (Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen)
– Bei Nebengebäuden mit Flachdach (z.B. Garagen) aufgeständerte Solarmodule
– Kleine und Kleinstsolaranlagen, z. B. an Balkonbrüstungen

 

In der Begründung des Antrags heißt es:

 

– Hausbesitzer und Mieter sind momentan in Bezug auf Solaranlagen innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung deutlich schlechter gestellt als die vergleichbaren Zielgruppen außerhalb des Geltungsbereichs.
– Die bisher in der Satzung geltenden Einschränkungen (z.B. max. 15% der Dachfläche) verhindern massiv den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen, vor allem, weil seit 2011 die EEG-Einspeisevergütung kontinuierlich abgesenkt wurde.
– Mittlerweile sind tendenziell vorwiegend PV-Anlagen mit Eigenverbrauch und Stromspeicher wirtschaftlich zu betreiben. Durch die Direkteinspeisung ins Hausnetz nach VDI-Richtlinie (VDI = Verband deutscher Ingenieure) wird der Eigenverbrauch gefördert und damit die Haushaltskasse entlastet.
– In der allgegenwärtigen Diskussion um COi-Reduktion, Kohle- und Atomausstieg, Klimawandel und die damit auf uns zukommenden immensen Kosten sollten wir auch in Blomberg alle Möglichkeiten nutzen, um breiten Bevölkerungskreisen die regenerative Stromerzeugung zu ermöglichen.

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder gab es zunächst generelle Zustimmung, durch den einfachen Austausch des Absatzes würden jedoch weitere Kriterien, die im Jahr 2011 als Kompromiss erarbeitet wurden, ungewollt wegfallen. Auf Anraten von Harald Wagner wurde der Absatz nun nicht ausgetauscht sondern als neuer Absatz 6 ergänzt, der alte Absatz 6 wird zu Absatz 7. Für diesen Vorschlag gab es dann auch ein einstimmiges Votum.