Mitte März dieses Jahres musste die Stadt Blomberg aufgrund der Corona-Pandemie sämtliche städtischen Friedhofskapellen für die Öffentlichkeit schließen. Nach den neuerlichen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung ist die Nutzung der Kapellen wieder möglich, allerdings unter Einhaltung diverser Sicherheitsvorkehrungen. Zu den Schutzmaßnahmen zählt insbesondere die Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m. Aus diesem Grunde muss die für eine Trauerfeier zulässige Personenzahl/Teilnehmerzahl erheblich begrenzt werden. Für sämtliche Friedhofskapellen in Blomberg gilt nun eine maximale Teilnehmerzahl von 15 Trauergästen, außer den engsten Familienangehörigen. In allen Fällen bedeutete dieses mindestens eine Einschränkung von 50 % der „normalen“ Kapellenkapazitäten. Die Nutzungsgebühr lt. der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17.11.2017 beträgt 406,02 Euro.

 

Für die Dauer der noch geltenden Einschränkungen nach den Vorschriften der Coronaschutzverordnung wird die Höhe der Nutzungsgebühren für die Nutzung der Friedhofskapellen der Stadt Blomberg nun den eingeschränkten Möglichkeiten angepasst und die Gebühr in § 2 Nr. 2a der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Blomberg vom 17.11.2017 um 50 % gesenkt. Das Votum aus dem Fachgremium war einstimmig.