Für Bürgermeister Klaus Geise bleibt die nachhaltige Aufwertung des historischen Altstadtkernes eine wichtige Aufgabe: „Dazu hat die Stadt im Rahmen der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit der Aufstellung zweier Förderprogramme ein wichtiges Zeichen gesetzt. Mit diesen Mitteln aus der Städtebauförderung können zum einen Eigentümer und Mieter Zuschüsse für die gestalterische Aufwertung von Fassaden und Hofflächen bei der Stadt Blomberg beantragen und zum anderen können aus dem sogenannten Verfügungsfond neue Aktionen in den zentralen Bereichen gefördert werden. Hier soll die Integration des gesamten Innenstadtbereiches gefördert, die Handelsfunktionen unterstützt und so die Verweil- und Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich gesteigert werden. Diese Maßnahmen sollen dazu helfen, die Innenstadt weiter attraktiv zu halten,“ so der Bürgermeister.

 

Im Einzelnen:

 

Fassaden- und Hofprogramm

 

Bereits in den Jahren 2011 bis 2017 wurden dank dieses Programms 53 Gebäude im historischen Ortskern gestalterisch aufgewertet und dabei Zuschüsse in Höhe von rund 252.000 Euro bei einer Gesamtinvestition von etwas mehr als 1.000.000 Euro vergeben.

 

Förderfähig im Rahmen dieses Programms sind u.a. die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, die gestalterische Aufwertung von Fassaden und Dächern sowie der Rückbau von Werbeanlagen. Gefördert werden 50% der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt dabei maximal 10.000 Euro. Wer eine Immobilie innerhalb des Fördergebietes im historischen Altstadtkern besitzt und eine förderungsfähige Aufwertungsmaßnahme plant, kann diese Fördermittel beantragen.

 

Verfügungsfond

 

Besondere Aktivitäten und Projekte über die bisherigen Events und Märkte hinaus können hierdurch, in der Regel zur Hälfte des Kostenaufwands, unterstützt werden. Mit privaten Mitteln sollen Aktionen in den zentralen Bereichen gefördert werden, die insbesondere die Handelsfunktionen unterstützen und die Verweil- und Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich erhöht.

 

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen eingesetzt werden. Investitionsvorbereitende Maßnahmen sind beispielsweise die Erarbeitung entsprechender Konzepte, die für die Umsetzung von investiven Maßnahmen notwendig sind, Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für (Laden-) Flächen, Erstellung von Gestaltungsleitfäden (bspw. für Schaufenster, Werbeanlagen), Durchführung von Wettbewerben, Befragungen oder Managementaufgaben. Als investive Maßnahmen können z. B. bauliche Maßnahmen im Straßenraum, Investitionen in die Möblierung und Beschilderung des öffentlichen Raums, die Anlage von Grünanlagen und Kunstobjekten oder die Umsetzung von Lichtkonzepten gewertet werden. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt entscheidet über Maßnahmen mit einem geschätzten Ausgabebetrag ab 5.000 € (mögliche Förderung = 2.500 €). Geringere Ausgaben werden direkt von der Verwaltung bearbeitet und entschieden.